Verlängerung einer Baugenehmigung; Errichtung eines unbeheizten Wintergartens am bestehenden Wohnhaus Fl. Nr. 12/9, Moorenweiser Straße 12, Gemarkung Türkenfeld, 3. Verlängerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 21

Pressetaugliche Texte

Der Bauherr beantragte mit Schreiben vom 13.08.2021 die dritte Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zur Errichtung eines unbeheizten Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 12/9 Gemarkung Türkenfeld.

Die Baugenehmigung vom 16.09.2013 wurde durch Bescheid vom 16.11.2017 bis zum 16.09.2019 verlängert. Die zweite Verlängerung erfolgte mit Bescheid vom 17.01.2020 bis zum 16.09.2021.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung (4 Jahre) kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden. 


Lageplan:



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zur Errichtung eines unbeheizten Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 12/9 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das Einvernehmen zum Antrag wird gem. § 36 BauGB erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zur Errichtung eines unbeheizten Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 12/9 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das Einvernehmen zum Antrag wird gem. § 36 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr