Bauantrag; Anbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück "Bajuwarenstraße 1" Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld, Lage im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 6

Pressetaugliche Texte

Das 767 m² große, bebaute Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Westlich soll an das bestehende Gebäude eine Doppelhaushälfte angebaut werden. 
Diese hat eine Grundfläche von 7,47 m x 9,70 m. Die Wandhöhe beträgt 6,22 m, die Firsthöhe 9,05 m.  Das Gebäude ist mit einem Satteldach, Dachneigung 29° geplant. Es befindet sich eine Wohneinheit in diesem Gebäude. An der westlichen Grundstücksgrenze wird eine Garage errichtet. Der weitere Stellplatz befindet sich parallel zur Bajuwarenstraße. 
Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. 

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und fügt sich in die umliegende Bebauung ein. 





Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Anbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Anbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 11:21 Uhr