Bauantrag; Rückbau eines Neben-Gebäude, Anbau einer Werkstatt, Neubau einer Garage, Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück "Kapellenstraße 7 + 7a" Fl. Nr. 518/2 Gemarkung Zankenhausen, OT Pleitmannswang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 7

Pressetaugliche Texte

Das 1.179 m² große Grundstück Fl. Nr. 518/2 Gemarkung Zankenhausen liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. 

Das bestehende Nebengebäude, welches nördlich an das Wohnhaus angebaut ist, soll abgebrochen werden. Als Ersatzbau soll eine Werkstatt mit Abstellraum errichtet werden. Im westlichen Gebäudeteil wird eine Einliegerwohnung errichtet. Die geplante Garage befindet sich nördlich auf dem Grundstück. Diese hat eine Grundfläche von 5,51 m x 5,74 m. Es werden zwei Stellplätze geschaffen.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein. 





Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag für den Abbruch und die Erneuerung des Nebengebäudes sowie den Neubau der Garage und die Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 51/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für den Abbruch und die Erneuerung des Nebengebäudes sowie den Neubau der Garage und die Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 51/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 11:21 Uhr