Bauleitplanung Nachbargemeinde; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kaltenberg - Schüleinstraße" Verz. Nr. 3.07 Gemeinde Geltendorf, Beteiligung gem. § 13 i.Vm. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 8

Pressetaugliche Texte

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Schüleinstraße“ Verz. Nr. 3.07 werden die bisherigen Festsetzungen zu einer gewerblichen Nutzung im Dorfgebiet dahingehend überarbeitet, dass künftig eine gewerbliche Nutzung nicht mehr nur auf das Erdgeschoss beschränkt ist. Zudem wird im Sinne einer angemessenen, ortsverträglichen Nachverdichtung künftig die Möglichkeit zur Errichtung eines Wohngebäudes mit insgesamt sechs Wohneinheiten planungsrechtlich gesichert. 

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht betroffen.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Schüleinstraße“ Verz. Nr. 3.07 keine Anregungen oder Bedenken vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Schüleinstraße“ Verz. Nr. 3.07 keine Anregungen oder Bedenken vor. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 11:21 Uhr