Bauleitplanung Nachbargemeinde; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Grübelanger" Verz. Nr. 2.20 Gemeinde Geltendorf, Beteiligung gem. § 13a i.Vm. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 10

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Grübelanger“ Verz. Nr. 2.20 beschlossen. 
Mit der 2. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zwischenzeitlich beschlossene Neuordnung der Grundstückszuschnitte innerhalb des Geltungsbereiches geschaffen werden. In diesem Zusammenhang werden in der Planzeichnung u. a. die überbaubaren Grundstücksflächen, die Flächen für Garagen sowie der einzelnen Baufelder an die beschlossenen Grundstücksneuordnungen angepasst. 

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind von dieser Änderung nicht berührt. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“ Verz. Nr. 2.20 keine Anregungen oder Bedenken vor.

Beschluss

Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“ Verz. Nr. 2.20 keine Anregungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 11:21 Uhr