Bauantrag, Neubau einer Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück "An der Kälberweide 18, Fl. Nr. 278/2 und 278/5 Gemarkung Türkenfeld, Bebauungsplan "Gewerbegebiet - Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 15

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt teilt GR M. Schneller mit, dass er sich als befangen betrachtet. Der Bürgermeister lässt hierüber abstimmen. 

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                13
NEIN:             0

***

Die verfahrensbetroffenen Grundstücke (Gesamtgröße: ~ 2000m²) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Süd“. 

Der Bauherr beabsichtigt die bestehende Halle im südlichen Bereich zu beseitigen. 

Die neu zu errichtende Halle hat folgenden Grundriss:

Derzeit befinden sich 12 Stellplätze auf dem Grundstück. Der Neubau erfordert weitere 6 Stellplätze. 

Die Abstandsflächen kommen vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück zu liegen. 
Die GFZ für die beiden Grundstücke liegt bei 0,58 (gem. BPL 0,6 zulässig). 
Die GRZ I bei 0,31 (zulässig 0,45) GRZ II bei 0,75 (zulässig 0,8, rechnerisch aus BauNVO)

Angabe gemäß sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. 


Geplant ist auch die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung; der Betrieb verfügt bislang über keine Betriebsleiterwohnung. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück „An der Kälberweide 18“, Fl. Nr. 278/2 und 278/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Ergänzend im Rahmen der Sitzung aufgenommen: Der Gemeinderat legt fest, dass etwaigen zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Abstandsflächen-Übernahmen auf öffentlichem Grund nicht zugestimmt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück „An der Kälberweide 18“, Fl. Nr. 278/2 und 278/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 
Ergänzend im Rahmen der Sitzung aufgenommen: Der Gemeinderat legt fest, dass etwaigen zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Abstandsflächen-Übernahmen auf öffentlichem Grund nicht zugestimmt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr