Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück "Zugspitzstraße 3", Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld, einfacher Bebauungsplan "Echinger Wegäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 16

Pressetaugliche Texte

Das 859 m² große Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. 

Das Gebäude hat folgenden Grundriss: 
Die Dachneigung des Satteldaches beträgt 33°. Die Wandhöhe beim Vorhaben liegt bei max. 6,50 m. Die Firsthöhe bei 10,37 m. 

Es sind 4 Wohnung geplant. Hierzu sind 10 Stellplätze vorgesehen. 
Die GFZ liegt bei 0,44. Die GRZ bei 0,23 bzw. GRZ II bei 0,47. 

Der Planer hat die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 zur Errichtung des Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 zur Errichtung des Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr