Bauantrag; Neubau eines Doppelhauses mit zwei Duplexgaragen auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 17

Pressetaugliche Texte

In dieser Sitzung werden der Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Duplexgaragen und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Duplexgarage behandelt auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“.  

Das 587 m² große Grundstück liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die Zulässigkeit richtet sich nach der umliegenden Bebauung, die im Gebiet als sehr dicht bzw. auch kleinteilig zu bezeichnen ist.

Derzeit ist das Grundstück bebaut. Der Status quo der Bebauung liegt dem Antrag bei. 

Geplant wird die Errichtung eines Doppelhauses mit einer Grundfläche von 13,48 m x 9,90 m. 
Die Wandhöhe beträgt max. 6,22 m, die Firsthöhe 9,08 m. Das Gebäude ist mit einer Loggia im Dachgeschoss geplant. Zu jeder Doppelhaushälfte gehört eine Duplexgarage. Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück Fl. Nr. 67 Gem. Türkenfeld bzw. den öffentlichen Verkehrsflächen zu liegen kommen. 

Die GRZ beträgt 0,36 und die GFZ 0,65. 

(nachrichtlich die Werte beim ebenfalls geplanten Einfamilienhaus auf der Fläche): 
Die GRZ beträgt 0,18, die GFZ 0,28).




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück Thünefeldstaße 9 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück Thünefeldstaße 9 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr