In dieser Sitzung werden der Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Duplexgaragen und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“ behandelt.
Das 587 m² große Grundstück Fl. Nr. 67 Gem. Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gemischte Baufläche dar.
Das geplante Einfamilienhaus ist trapezförmig mit einer Grundfläche von 11,63 m bzw. 6,22 m x 7,20 m geplant. Die Wandhöhe beträgt 3,98 m. die Firsthöhe 7,05 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 40°. Im OG ist eine Loggia geplant.
Der Stellplatzbedarf gem. gemeindlicher Satzung wird durch die Duplexgarage erfüllt.
Für das Vorhaben wird eine Abweichung von den Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO beantragt.
Das geplante Gebäude überschreitet im nördlichen Bereich an der Gebäudekante zum Hauseingang durch den Dach-Übersprung den Mindestabstand von min. 3 m um 1, 33 m.
Die GRZ beträgt 0,18, die GFZ 0,28.
(Beim Doppelhaus: GRZ beträgt 0,36 und die GFZ 0,65)
Der Gemeinderat hat den Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von den Abstandsflächen wird erteilt.