Verlängerung einer Baugenehmigung; Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 164/5 Gemarkung Zankenhausen "Am Malerwinkel 12"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 19

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 04. November 2021 haben die Bauherren die Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus beantragt. 
Die Baugenehmigung wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck 2009 genehmigt. Damals wurde eine Baurechtsverlagerung notwendig, welche vorsieht, dass der Bauherr im nördlichen Bereich des Baufensters auf sein Baurecht von ca. 46 m² verzichtet, im Gegenzug die südliche Baugrenze durch den Anbau überschreiten darf. Voraussetzung ist eine notarielle Beurkundung, welche erfolgt ist. Eine Befreiung gem. Festsetzung A, 4.b) bezüglich einer Überschreitung von 4 m der südlichen Baugrenze wurde erteilt. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag zur 5. Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 164/5 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zur 5. Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 164/5 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr