Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Eresing, Aufhebungssatzung "Ortskern", Aufhebung eines Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö 6

Pressetaugliche Texte

Der Bebauungsplan „Ortskern“ der Gemeinde Eresing aus 2016 soll aufgehoben werden. Hierzu erlässt die Gemeinde die Aufhebungssatzung „Ortskern“.
Anlass für die Aufhebung ist die gerichtlich festgestellte Unwirksamkeit des Bebauungsplanes auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage. Ursprüngliches Ziel der Gemeinde war es, das prägende Ortsbild des Altortes Eresing, insbesondere mit seiner harmonischen Dachlandschaft und den vorherrschenden Gebäudekubaturen, zu erhalten und eine Neubebauung/ Nachverdichtung gestalterisch zu steuern.

Die Gemeinde Türkenfeld wird im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufhebungssatzung „Ortskern“ der Gemeinde Eresing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2020 10:51 Uhr