Bauleitplanung Nachbargemeinde, Aufhebung BP "Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe) Verz.-Nr. 2.01; Gemeinde Geltendorf, erneute Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 13

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Geltendorf hat beschlossen den Bebauungsplan „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe) Verz.Nr. 2.01 aufzuheben. Der ca. 2,73 ha große Aufhebungsbereich liegt in zentraler Ortslage Walleshausen. Er umfasst die Wohngebietsflächen die bis auf zwei Grundstück bereits vollständig bebaut sind.
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes können künftige Bauvorhaben in diesem Bereich auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden. 


Beschlussvorschlag:
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 nicht berührt sind, werden im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 nicht berührt sind, werden im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr