Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 14

Pressetaugliche Texte

GENERELL: Vorschlag der Verwaltung zu einem leicht angepassten Vorgehen bei der „Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld als Nachbargemeinde“
Die hohe Zahl an Bauleitplanungen in der Region führt dazu, dass die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung regelm. „aufgebläht“ wird (vgl. heutige Sitzung, ~ 200 Seiten Anlagen zu den entsprechenden TOPs). Oftmals sind Planungen der Nachbargemeinden, gerade wenn es um Bebauungspläne im Kontext Wohnnutzung geht, für die Gemeinde nur von untergeordnetem Interesse. Aus der Geschäftsordnung bzw. Gemeindeordnung ergibt sich kein formaler Grund, warum der Gemeinderat über das „Nichtvorliegen von Berührungspunkten“ explizit Beschluss fassen muss. Analog dem Vorgehen vieler anderer Gemeinde möchte die Gemeindeverwaltung folgendes Vorschlagen:
1)        Die Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungsplänen von Nachbargemeinden werden wie bisher im Gemeinderat grds. als eigener Tagesordnungspunkt behandelt. 
Ausnahme hier sollen FNP-Änderungen sein, die bspw. nur marginale Erweiterungen von Wohnbauflächen zur Folge haben. Diese würden auf dem Verwaltungsweg behandelt und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
2)        Bebauungspläne (Erstaufstellung, Änderung) von Nachbargemeinden im Kontext Gewerbe werden dem Gemeinderat bekannt gegeben bzw. – je nach Dimensionierung – auch als eigener TOP behandelt (Beispiel: Vergrößerung bzw. Neuausweisung eines Gewerbegebiets an einer Türkenfeld betreffenden Ortsverbindungsstraße, …). 
3)        Bebauungspläne (Erstaufstellung, Änderung) von Nachbargemeinden zu reinen Wohnzwecken werden analog dem Vorgehen anderer Kommunen auf dem Verwaltungsweg behandelt.


Das oben vorgeschlagene Vorgehen würde die Verwaltung entlasten, die Tagesordnung der GR-Sitzungen „entschlacken“ und den Umfang der Sitzungsunterlagen gleichzeitig reduzieren. Ebenfalls würde dies dazu führen, dass Rückmeldefristen besser eingehalten werden können, weil bei Zeiten die Abstände zwischen zwei GR-Sitzungen und der Eingang einer Nachbarschaftsbeteiligung mit Terminsetzung nicht deckungsgleich sind. 

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich zu und bittet darum, die  planungsrechtlichen Unterlagen im RIS zur Verfügung zu stellen

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BV Kapellenstraße 7/7a, Fl. Nr. 518/2 Gem Türkenfeld – Rückbau eines Nebengebäudes, Anbau einer Werkstatt, sowie Neubau einer Garage und Errichtung einer Einliegerwohnung – behandelt in der Sitzung vom 13.10.2021 – bei der Prüfung der Unterlagen durch das LRA wurde festgestellt, dass eine Abweichung von den Abstandflächen zwischen geplanten Anbau und Hauseingang erforderlich ist – das Einvernehmen hierzu wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, da der Gemeinderat dem Antrag bereits in der Sitzung vom 13.10.2021 zugestimmt hat und die Anpassung marginal war. 

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr