Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Mit Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) hinsichtlich der Vorauszahlungstermine ist es erforderlich, parallel dazu die Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserabgabesatzung anzupassen, da die Gebührenerhebung für Wasser- und Entwässerungsgebühren in einem Bescheid erfolgt
Bisher wurde nur ein Vorauszahlungstermin (zum 1.10.) festgesetzt, was in der Praxis anderer Gemeinden oder Zweckverbänden eher unüblich ist. Auch in den veröffentlichten Mustersatzungen wird zu mehreren Vorauszahlungsterminen geraten.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Vorauszahlungstermine auf den 1.9. und 1.12. festzulegen und Abschlagszahlungen auf die Gebührenschuld mit jeweils 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu erheben.

Um die Vorauszahlungstermine zu ändern, wird eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung erforderlich


ENTWURF
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g


§ 1

§ 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 24.02.2022





Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) zum 01.04.2022.

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g


§ 1

§ 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 24.02.2022





Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) zum 01.04.2022.

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g


§ 1

§ 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 24.02.2022




Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2022 11:19 Uhr