Abwassernetz der Gemeinde Türkenfeld / hier: Grundsatzbeschluss bzgl. Etablierung eines Regelprozesses zur Begutachtung des Netzes sowie schrittweise Ertüchtigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Im Zuge der Beratungen rund um die Ertüchtigung der Kläranlage Grafrath (vgl. Sitzung des Gemeinderats am 13.10.2021) hat die Verwaltung auch Auskunft über den Zustand des Abwassernetzes im Gemeindegebiet gegeben. Einleitend ist zu unterstreichen, dass das Kanalnetz (ergo Abwassernetz) sowie die zugehörigen Einrichtungen (z. B. Pumpstationen, …) Eigentum der Gemeinde sind. Der Abwasserzweckverband Obere Amper mit Sitz in Grafrath ist mit der Betriebsführung des Netzes beauftragt.

Der Zustand des Türkenfelder Netzes ist wie folgt einzuschätzen:

a)        Die letzte sog. Kamera-Befahrung des Hauptkanals liegt ~ 8 Jahre zurück. Damals grundsätzlich solides/ gutes Urteil zum Zustand. 
ABER: Eine Befahrung der Grundstücksanschlüsse steht noch aus. 
b)        Grundsätzlich muss lt. Eigenüberwachungsverordnung für den Hauptkanal eine regelmäßige Prüfung alle 10 Jahre stattfinden. Das Prüfintervall der Grundstücksanschlüsse regelt die Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld, kurz: EWS. Für die Grundstücksanschlüsse ist demnach eine wiederkehrende Prüfung alle 20 Jahre vorgeschrieben.
=> Ein von Bürgermeister Staffler und Gabriele Nadler am 11.10.2021 geführtes Gespräch mit dem in der Vergangenheit beauftragten Fachbüro hat diese Einschätzung bestätigt. Auch der Leiter des Abwasserzweckverbandes, Josef Heldeisen, bestätigt die 20 Jahre als ausreichendes Prüfintervall für Grundstücksanschlüsse. In den Gesprächen wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass in den zurückliegenden Begutachtungen immer die Hauptkanalleitungen im Fokus standen (= Sammelkanal in der Straße, nicht die Grundstücksanschlüsse).  
Wichtig zu wissen: Die Gemeinde verantwortet den Grundstücksanschluss vom Haupt- bzw. Sammelkanal bis zum sog. Kontroll- bzw. Revisionsschacht (für den Schacht an sich ist bereits der Grundstückseigentümer verantwortlich). Falls kein Kontroll- bzw. Revisionsschacht vorhanden ist (besonders bei älteren Häusern der Fall) endet die Verantwortung der Gemeinde für die Hausanschlussleitung an der Grundstücksgrenze. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage (vom Kontroll- bzw. Revisionsschacht bis zum Haus) bzw. bei fehlendem Kontroll- bzw. Revisionsschacht für die Leitungen auf Privatgrund ab Grundstücksgrenze sind die Eigentümer verantwortlich, was ebenso in der EWS geregelt ist. Insofern liegt es in der Verantwortung eines jeden Eigentümers bzw. der Eigentümerin, entsprechende Nachweise zu führen. Andere Kommunen fordern diese bereits ein. 
c)        Alle im Rahmen der letzten Kamera-Befahrung festgestellten Defizite in den Hauptleitungen wurden behoben. bzw. abgearbeitet. 
d)        Von den Verantwortlichen des Abwasserzweckverbandes Obere Amper wird der Zustand des Netzes als „teilweise verbesserungswürdig“ beschrieben. Exemplarisch genannt werden teilweise „veraltete Pumpanlagen“ (Anlage Guggenberg ist mittlerweile ertüchtigt).
e)        Für die restlichen Pumpanlagen (incl. der Frischwasserpumpanlage Peutenmühle) erfolgt derzeit eine Bestandsaufnahme, welche letztendlich in einem Sanierungskonzept aller Pumpanlagen münden soll. Die Kosten der Sanierung incl. der hierfür nötigen Planungsleistung der Leistungsphasen 5 – 8 werden vsl. zu 30 % aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gedeckt. Vgl. Gemeinderatssitzung vom 30.03.2022

Eine Rückfrage bei Fachbüros und anderen Kommunen hat ergeben, dass diese sukzessive in die Begutachtung der Grundstücksanschlüsse eingestiegen sind. Auch der Türkenfelder Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.02.2022 den Willen bekundet, dass das Kanalnetz sowie die Grundstücksanschlüsse und alle weiteren Bauteile dazu saniert werden sollen. 
Wichtig ist, dass die anstehenden Maßnahmen in „verdaubaren finanziellen Happen“ aufgeteilt werden. 

Insofern schlägt die Verwaltung folgendes Procedere für alle Folgejahre vor (ähnlich dem im Zweckverband Obere Amper üblichen Verfahren):
1)        Die Befahrung, Auswertung und nötige Ertüchtigung läuft über den Abwasserzweckverband Obere Amper, eine eigene „Türkenfelder“ Ausschreibung für die drei genannten Bausteine [= BEFAHRUNG, AUSWERTUNG UND ERTÜCHTIGUNG] ist nicht nötig, bindet damit erheblich weniger verwaltungsseitige Ressourcen und ist aufgrund der jeweils hohen Stückzahlen bei einer Verbundvergabe günstiger.
2)        Um die dauerhafte Dichtigkeit und damit Funktionsfähigkeit des Kanalnetzes sowie auch der Kläranlage sicherzustellen, sind hierfür jährlich (ab 2023) ca. 70.000 € in den Haushalt einzustellen bzw. wurden auch in der Gebührenkalkulation veranschlagt. 
3)        Ab diesem Jahr (= 2022) wird das Türkenfelder Abwassernetz in die turnusmäßigen Befahrungen des Abwasserzweckverbandes Obere Amper integriert. Hierfür sind in den Anfangsjahren ca. 20.000 € jährlich nötig (=> als Teil der o. g. 70.000€). Mit diesem Budget können ca. 5km Hauptkanal incl. zugehöriger Grundstücksanschlüsse (bis zum Kontroll- bzw. Revisionsschacht bzw. bis zur Grundstückgrenze) befahren werden. Mit dieser jährlichen Befahrungsleistung kann das Kanalnetz der Gemeinde Türkenfeld in 5 Jahren komplett kamerabefahren werden. 
WICHTIG: Die letzte Kamerabefahrung fand in den Jahren 2013 / 2014 statt. Um möglichst schnell zu wissen, wo welche Schäden auftreten, wird das Kanalnetz nun einmalig in nur 5 Jahren komplett befahren (in der Regel reichen 10 Jahre, siehe Buchstabe a). Damit wird das Netz in den kommenden 5 Jahren komplett (incl. Grundstücksanschlüsse) befahren. Sodann soll ein Regel-Rhythmus gewählt werden [alle 10 Jahre Befahrung des Hauptkanals (jeweils 2,5km), anschließend folgen 10 Jahre Befahrung des Hauptkanals (incl. Grundstücksanschlüsse)]. Schlussendlich wird so ein Regel-Turnus erreicht. 
4)        Im Folgejahr (ab 2023) wird das Kanalnetz dann in die ingenieursseitige Auswertung der Befahrung beschädigter Leitungsabschnitte und Grundstücksanschlüsse integriert. Für diesen Baustein sollen pro Haushaltsjahr ca. 25.000 Euro angesetzt werden (alle genannten Beträge zu sehen als Teilsumme der o. g. 70 TEUR).
5)        Eine Sanierung etwaig zu Tage getretener Schäden lohnt sich erst ab einem Auftragswert von ca. 150.000 €, da ab diesem Budget der Preis pro Meter sanierter Leitung immer günstiger wird. Fixpreispositionen wie die Baustelleneinrichtung, die egal bei welchem Auftragswert preislich immer annähernd gleich hoch sind, fallen dann immer weniger ins Gewicht. 
6)        Folglich kann vsl. ab dem Jahr 2024 mit größeren Sanierungsaktivitäten (im Paket) begonnen.

Gemeinsame Auftragsvergaben mit Grafrath und Kottgeisering sind angesichts der aktuellen Entwicklungen am Baupreis-Markt zu favorisieren. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Vgl. Gebührenkalkulation

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt ab dem Jahr 2022 in die regelmäßige Begutachtung sowie ab 2023 zusätzlich in die Auswertung und Abarbeitung etwaig zu Tage getretener Schäden an der Hauptabwasserleitung sowie an den Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Bereich einzusteigen. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltsentwurf 2023 sowie in der Finanzplanung der Folgejahre ein vorerst jährliches Budget von 70.000 Euro anzusetzen. 
Gleichzeitig erteilt der Gemeinderat seine Zustimmung zu den im Sachvortrag genannten Vorgehen i. S. eines Grundsatzbeschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 09:12 Uhr