Straßenbauarbeiten im Gemeindegebiet / hier: gemeinsame Auftragsvergabe mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck wie im Haushalt 2022 vorgesehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Wie in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2022 berichtet, saniert der Landkreis Fürstenfeldbruck in diesem Jahr die schadhaften Randbereiche entlang der Kreisstraße FFB 3 (Beurer Straße, Duringstraße, Zankenhausener Straße (von Sparkasse – Drexl) und Moorenweiser Straße). Der Gehweg incl. der „hohen“ Pflasterzeile entlang der genannten Straßen befindet sich in Gemeindeeigentum, sodass hierfür die Gemeinde aufkommen muss.

Die Kreisstraßenverwaltung des Landkreises Fürstenfeldbruck hat für die Randsteinsanierung eine gemeinsame öffentliche Ausschreibung durchgeführt, bei der als Billigstbieter die Fa. Klaus Bau GmbH auftrat. Die Gesamtauftragssumme (=Landkreisanteil + Gemeindeanteil) beläuft sich auf 167.181,55 € brutto, der die Gemeinde Türkenfeld betreffende Anteil auf 57.849,21 € brutto.

Geschätzt wurde der Anteil der Gemeinde Türkenfeld auf ca. 85.000 € (selbige Summe wurde auch im Haushalt veranschlagt), sodass nun mit einer recht deutlichen Kosteneinsparung gerechnet werden kann.

Wie beschrieben wird im Zuge der Randsteinsanierung auch die Innenkurve beim Drexl und die Einmündung in der Straße „Am Härtl“ von Beuern kommend ertüchtigt, beides ist in den Kosten von 57.849,21 € enthalten.

Die Arbeiten werden voraussichtlich im Juli 2022 ausgeführt.

Entgegen der Ankündigung in der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2022 beauftragt die Gemeinde Türkenfeld ihren Eigenanteil nun selbst, um explizite Rechnungsstellung zu ermöglichen. Würde der Landkreis Fürstenfeldbruck den Gemeindeanteil mit beauftragen (wie in der Sitzung vom 23.02.2022 bekannt gegeben) ist rein rechtlich eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Landkreis nötig, die die Zahlungsformalitäten regelt, da sonst die Gemeinde ohne ein „Gegenstück“ (Vereinbarung oder Auftrag) Geld überweist. 

Mittlerweile wurde von der Aigner Hausverwaltung auch die Aufweitung der Innenkurve „Drexl“ gestattet. Folgende E-Mail erreichte uns am 22.04.22 von der Aigner Hausverwaltung: 
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass dem Ausbau des Gehweges durch die Gemeinde Türkenfeld, gestattet wird. Die Grundstücksabgabe von 0,8m² für die Erweiterung des Gehweges, wird der Gemeinde Türkenfeld, als dauerhafte Gestattung erteilt. 
Die Eigentümergemeinschaft wird durch die Gemeinde Türkenfeld, kosten- und haftungsfreigestellt.
Damit können die vorhandenen Betonleistensteine etwas nach hinten versetzt werden und damit auch der Dreizeiler am Übergang der Straße zum Gehweg. Vorteil dieser Maßnahme ist, dass die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger wesentlich erhöht wird, weil insbesondere große Fahrzeuge besser um die Kurve kommen, ohne auf den Gehweg zu geraten.


Innenkurve Drexl mit angedachter Aufweitung des Gehweges (weißer Meterstab):

Einmündung „Am Härtl“



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushalt 2022 wurden entsprechende Mittel bereitgestellt.
Vgl. Haushaltsplanung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für den Gemeindeanteil der Arbeiten der Randsteinsanierung die Fa. Klaus Bau GmbH zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des dem Landkreis Fürstenfeldbruck im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zugegangen Angebotes sowie der Kostenteilungsaufstellung durch die Kreisstraßenverwaltung des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 09:12 Uhr