Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Moorenweiser Straße 34", Fl. Nr. 960/2 Gemarkung Türkenfeld; Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das 660 m² große Grundstück Fl. Nr. 960/2 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“. 
Dieses soll mit einem Zweifamilienhaus bebaut werden. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 10,99 m x 12,99 m. Die Wandhöhe beträgt 4,20 m, die Firsthöhe 8,04 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 35°. 
Zum Vorhaben gehört eine Garage und zwei Stellplätze. 
Die Situierung der Garagen und Stellplätze ist im Bauantrag anders geplant als die Einbeziehungssatzung dies vorsieht. Es wird daher um eine Abweichung gebeten. 
Im Antrag wird begründet, dass die Einbeziehungssatzung für Garagen und Stellplätze eine Fläche von ca. 130 m² fordert und die Eingabeplanung lediglich eine Fläche von ca. 62 m² aufweist (= Nicht-Ausnutzung des Möglichen). 
Die Garage grenze an einen Privatweg an und nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche, daher sei der Stauraum von 5,0 m gem. Antrag nicht erforderlich. 
Auszug aus der Einbeziehungssatzung


Die Abstandflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. 

Nach Ansicht der Verwaltung ist die geplante geringfügige Abweichung bzgl. Garagensituation vertretbar. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 34“, Fl. Nr. 960/2 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Die Zustimmung zur Änderung der Garagensituierung wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 09:12 Uhr