Bauantrag; Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück "Moorenweiser Straße 32 und 32 a", Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das 1.864 m² große Grundstück liegt teilweise (verfahrensbetroffener Bereich) im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“. 
Dieses soll mit einem Doppelhaus mit Doppelgarage bebaut werden. 
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 12,99 m x 10,99 m. Das geplante Satteldach hat eine Dachneigung von 45°. Die Wandhöhe beträgt 4,20 m, die Firsthöhe 9,69 m. 

Zum Vorhaben gehört eine Doppelgarage und zwei Stellplätze. 
Die Situierung der Garagen und Stellplätze ist im Bauantrag anders geplant als die Einbeziehungssatzung dies vorsieht. Es wird daher um eine Abweichung gebeten. 
Im Antrag wird begründet, dass die Einbeziehungssatzung für Garagen und Stellplätze eine Fläche von ca. 140 m² vorsieht und die Eingabeplanung lediglich eine Fläche von ca. 82,50 m² beantragt. Die Garage grenze an einen Privatweg an und nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche, daher sei der Stauraum von 5,0 m nicht erforderlich. 
Aus Sicht der Verwaltung ist anzumerken, dass die Zufahrt des geplanten Zweifamilienhauses am Doppelhaus vorbeiläuft. Garagen ohne Stauraum könnten hier, trotz Privatstraße, den Verkehr und etwaige Rettungswege behindern. Deshalb sollte hier auf den Stauraum bestanden werden. 
Auszug aus der Einbeziehungssatzung

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 32 und 32a“, Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Der Gemeinderat legt Wert auf die Einhaltung des 5-Meter-Stauraumes vor Garagen. Sofern dieser Punkt eingehalten wird, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 09:12 Uhr