Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur (= Sirenen) in Bayern / hier: Vorstellung des Förderprogramms sowie Initiierung vorbereitender Maßnahmen zur Stellung eines Förderantrags


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Bund möchte die technische Ausstattung zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall verbessern. Aus diesem Grund stellt er den Ländern Haushaltsmittel zur Verfügung, um die Sireneninfrastruktur auszubauen bzw. zu ertüchtigen. Hierzu wurde eine Vereinbarung zwischen den Bundesländern und dem Bund geschlossen. Der Freistaat Bayern hat zur Umsetzung ein Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern (Sonderförderprogramm Sirenen) auf den Weg gebracht. 

Angesichts der immer häufiger auftretenden Katastrophenfälle (vgl. jüngste Hochwasserlagen in Deutschland, …), hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren den Zustand der örtlichen Sirenen überprüft. Im Gemeindegebiet gibt es drei Sirenen-Anlagen:
1)        Feuerwehrhaus Türkenfeld
2)        Sportheim Türkenfeld
3)        Feuerwehrhaus Zankenhausen

Diese Anlagen sind Jahrzehnte alt und derzeit technisch nicht in der Lage, differenzierte Alarm-Situationen abzubilden. Insofern ist die Ertüchtigung geboten. 

Die Verwaltung schlägt vor, in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro eine erste Bestandsaufnahme i. S. „IST-SOLL-ABLEICH“ durchzuführen. Dieses Konzept ist Voraussetzung für eine valide Kostenschätzung und Herleitung der nächsten Schritte.

Eine Rückfrage bei der Regierung von Oberbayern am 24.05.2022 hat ergeben, dass derzeit KEINE Fördermittel mehr zur Verfügung stehen bzw. die Fördertöpfe vielfach überzeichnet sind. Nachdem aber die Freigabe weiterer Fördermittel erwartet wird, schlägt die Verwaltung vor, durch die Beauftragung eines Fachbüros (siehe oben) eine entsprechend gute „Startsituation“ für die Gemeinde im Hinblick auf nächste Förderrunden zu schaffen.

Die Kosten für eine erste Bestandsaufnahme werden vsl. einige Tausend Euro betragen, wobei eine exakte Kostenschätzung im Moment noch nicht möglich ist. Weil der FFW-Haushalt bedingt durch die dem Gremium bekannte größere Reparatur einer FFW-Pumpe bereits in Summe gut ausgelastet ist, wird der Gemeinderat um Freigabe der Beauftragung des Fachbüros gebeten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grds. die Ertüchtigung der drei gemeindeeigenen Sirenen-Anlagen im Rahmen des im Sachvortrag genannten Förderprogramms. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Förderanträge zu stellen. Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, eine Bestandsaufnahme i. S. „IST-SOLL-Abgleich“ bei einem Fachbüro als vorbereitende Maßnahme in Auftrag zu geben. Vor möglichen späteren Auftragsvergaben für die eigentliche Sirenen-Ertüchtigung ist das Ergebnis der Begutachtung sowie der Handlungsvorschlag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2022 11:25 Uhr