Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück "Burgbachstraße 25", Fl. Nr. 301/34 Gemarkung Türkenfeld, Bebauungsplan "Am Härtl"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das 600 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Härtl“. Nachdem durch das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht vollständig eingehalten werden, wird eine Befreiung beantragt (siehe unten). Dies wiederum löst ein „vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ bei der zuständigen Stelle im Landratsamt aus.

Der Bauherr beabsichtigt ein Gebäude mit einer Grundfläche von 10,50 m x 8,57 zu errichten, wobei zusätzlich ein Wintergarten anschließen soll (=> 8,57 M plus 2 Meter Wintergarten = 10,57). Das Gebäude hat eine Wandhöhe von 5,78 m (2 Vollgeschosse) und einer Firsthöhe von 7,79 m bei einer Dachneigung von 22°. Das Gebäude ist mit Krüppelwalmdach geplant. Es sind zwei Wohneinheiten mit insgesamt 3 Stellplätzen (ELW mit 42, 45 m²; EFH mit 113,18 m²) vorgesehen. 
Die GRZ beträgt 0,17=103,47 m², die GFZ 0,32=193,46 m², womit entsprechende Festsetzungen eingehalten sind. 


Zur Befreiung:
Das Hauptgebäude (ohne Wintergarten) überschreitet im Süden die festgesetzte Baugrenze um 49 cm. Hierfür wird eine Befreiung beantragt. 

Durch die Errichtung des Wintergartens ist eine Überschreitung der Baugrenze gem. Bebauungsplan um bis zu 2,25 m allgemein zulässig. 

Nachrichtlich: In der Vergangenheit wurde im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans allgemein kulant mit derartigen Befreiungswünschen umgegangen – teilweise in kleinerem Rahmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück „Burgbachstraße 25“, Fl. Nr. 301/34 Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze im Süden um 49 cm wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2022 11:25 Uhr