Bekanntgaben/Anträge/Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 15

Pressetaugliche Texte

Grundsteuer-Reform: Handlungsbedarf für alle Grundstückseigentümer => Bürgerinformation wird vorbereitet / nachrichtlich ein Abdruck der geplanten Inhalte

Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022

bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter 
www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.


Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter


Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089 – 30 70 00 77

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte sehen Sie aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.



Malerarbeiten Linsenmannanwesen abgeschlossen
In der GR-Sitzung vom 08.12.2021 wurde der Auftrag vergeben.
Die Arbeiten wurden Ende April abgeschlossen. Die geplanten Kosten von ca. 35 TEUR konnten 
eingehalten werden. Die Schlussrechnung vom 07.05.2022 beläuft sich auf 32.874,84 € brutto. 



Sachstand Funktionsfähigkeit Duschen Turnhalle
Nach entsprechenden Rückfragen wurde mitgeteilt, dass eine Fachfirma mit der Reparatur der Duschen seit längerer Zeit beauftragt ist. Um den mangelhaften Wasserdruck sowie das Temperaturproblem zu beheben, sind wohl verschiedene Ersatzteile notwendig. Diese sind bestellt, teilweise aber derzeit nur schwer erhältlich. Die Verwaltung hat den Hausmeister gebeten, das Thema mit Nachdruck zu verfolgen.


Basketballanlage Schule repariert und aufgewertet / Zweiter Korb soll i. L. d. Jahres erneuert werden

Der in 2021 mutwillig zerstörte Korb am Hartplatz bei der Schule wurde durch einen neuen ersetzt und ist seit 12.05.2022 wieder bespielbar.
Kosten (kein Versicherungsschaden): Korbanlage 1.633 € + Arbeiten (neues Fundament und Aufbau, Wiedereinbau Hartboden)  1.700 € 
Im Sinne einer durchgehenden Bespielbarkeit wird der zweite Korb im Laufe des Jahres ebenfalls noch erneuert, da dessen Stabilität arg gelitten hat. 



Update bzgl. Grunderwerb „Kirchengrundstück“ für geplanten neuen Fußweg 
Die Vermessung für den erworbenen Teil des so genannten „Kirchengrundstückes“ (Fl-Nr. 410, Gemarkung Türkenfeld) hat mittlerweile stattgefunden und ist abgeschlossen. Als nächster Schritt folgt nun die Messungsanerkennung. Zeitgleich wird auf Rückmeldung bzgl. des Förderprogrammes „Radwegoffensive“ gewartet, wofür im Februar dieses Jahres der Antrag gestellt wurde.
Der abgemarkte Grenzverlauf ist folgendem Bild zu entnehmen:




Auftrag für die Errichtung überdachter Fahrradabstellplätze auf dem Schulgelände sowie nahe Schloss vergeben / Umsetzung bis Ende 2022 geplant (=> damit Einhaltung der Förderauflagen)
Die Gemeinde hat sich im Rahmen eines Förderprogramms um eine 90%-Förderung für die Schaffung überdachter Fahrradabstellplätze beworben. Nachdem eine Förderzusage vorliegt und der Gemeinderat entsprechende Beschlüsse bereits gefasst hat, hat die Verwaltung eine Ausschreibung durchgeführt und die notwendigen Aufträge vergeben. Ausgeführt werden die Arbeiten durch Metallbau Benjamin König (Türkenfeld). Die Kostenobergrenze f. d. Ständer und Überdachung gem. Förderbescheid wird eingehalten bzw. geringfügig unterschritten. Mit einer Umsetzung im Laufe des Jahres ist zu rechnen. 




Weiterer Mobilfunkmast am Bahnhof muss nicht gebaut werden – bestehende Anlage wird genutzt
Anders als zunächst geplant, kann auf Vermittlung der Gemeinde der Bau eines circa 25 Meter hohen Funkturms auf dem Gelände des Bahnhofs vermieden werden. Stattdessen werden bestehende Anlagen ertüchtigt. Dies ist im Sinne des Ortsbildes zu begrüßen. Gleichzeitig ist zu begrüßen, dass die notwendige technische Modernisierung stattfinden kann. 



Zuwendungsbescheid  des Wasserwirtschaftsamtes bzgl. Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach eingegangen
Nachdem mit der Überrechnung des Überschwemmungsgebietes Höllbach mehr Aufwände verbunden waren als zunächst angenommen, hat sich die Verwaltung bemüht, den Zusatzaufwand ebenfalls gefördert zu bekommen. Diese Bemühungen waren erfolgreich und demnächst sollen 21.057,71 EUR an die Gemeinde ausbezahlt werden (Gesamtkosten lagen bei ~ 31 TEUR). 



Auswirkungen der Tarifeinigung im Bereich kommunaler Sozial- und Erziehungsdienst auf die Personalkostenstruktur
Wie der Presse zu entnehmen war, haben sich die Tarifparteien  auf einen neuen Tarifvertrag  im Sozial- und Erziehungsdienst geeinigt. Eine überschlägige Berechnung hat ergeben, dass die Personalkosten im Bereich Kinderkrippe + Kindergarten aus Sicht der Gemeinde Türkenfeld dadurch um circa 48 TEUR pro Jahr steigen. Hinzu kommen zwei zusätzliche Urlaubstage je Kopf (gerechnet auf eine Vollzeitkraft), die in der Dienstplanung gewürdigt werden müssen- 


Arbeiten entlang der Kreisstraßen -> Randsteinsanierung und Kurvenertüchtigungen
Die Bauarbeiten an den Kreisstraßen sollen voraussichtlich bereits Mitte Juni starten. Folgende Bürgerinfo soll dazu erscheinen:

Der Landkreis Fürstenfeldbruck saniert voraussichtlich ab Mitte Juni 2022 die schadhaften Randbereiche entlang der Kreisstraße FFB 3 (Beurer Straße, Duringstraße, Zankenhausener Straße (von Sparkasse – Drexl) und Moorenweiser Straße). Im Zuge dieser Sanierung werden auch schadhafte Stellen an den Gehwegen der beschriebenen Straßen saniert. Da der Gehweg entlang der Kreisstraßen Gemeindeeigentum ist, ist somit auch die Gemeinde im Vorhaben involviert und finanziell beteiligt.
Die Gemeinde Türkenfeld und der Landkreis Fürstenfeldbruck bemühen sich, die Unannehmlichkeiten aufgrund der unvermeidbaren kurzfristigen Gehweg- und halbseitigen Straßensperrungen so gering wie möglich zu halten.
Im Zuge der Randsteinsanierung wird auch die Innenkurve beim Gasthof Drexl saniert, sodass sich an dortiger Stelle die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert.
Foto: Derzeitiger Innenkurvenbereich im Zuge der Moorenweiser- / Zankenhausener Straße im Bereich des Gasthofs Drexl.


Kamerabefahrung des Kanalnetzes wie in der Gemeinderatssitzung vom 04.05.2022 beschlossen beginnt
Der erste von drei Bausteinen zur Sanierung des Kanalnetzes, die Kamerabefahrung desselben, beginnt voraussichtlich Mitte Juli mit den nördlich der Bahn gelegenen Haltungen und Grundstücksanschlüssen. Im Zuge der Befahrung werden diese Kanalteile zusätzlich noch gespült, um einen einwandfreien Ablauf zu gewährleisten. Die Gemeinde wird für diese gesamt rund 5,5 km langen Kanalleitungen ca. 25.000 € aufwenden. Damit startet die Gemeinde in die groß angelegte Kanalertüchtigung. Wie berichtet werden im ersten Jahr mit der Kamerabefahrung wertvolle Informationen gesammelt, welche im kommenden Jahr zur Auswertung (= zweiter Baustein) kommen. Sobald ein ausreichendes Paket an sanierungsbedürftigen Kanalhaltungen kamerabefahren und ausgewertet vorliegt, beginnt der dritte Baustein, die Sanierung der beschädigten Kanalteile.




Sondersitzung des Gemeinderats zum Thema „Sanierung Pumpen Wasser + Abwasser“ SOWIE Sachstand Erneuerung Straßenbeleuchtung und evtl. Vorstellung Grobkonzept „Renaturierung Höllbach innerorts i. R. BundesförderunG“ am 06.07.2022 um 19 Uhr
Wie dem Gemeinderat bekannt, ist dringender Handlungsbedarf i. B. auf die Ertüchtigung bzw. den teilweisen Austausch der Pumpen im Kontext Wasser und Abwasser geboten (sog. „Pumpstationen“). Eine Bestandsaufnahme aller im Gemeindegebiet vorhandener Pumpstationen sowie deren Ausstattung durch das Büro HPE im Sinne einer Vorstudie hat stattgefunden. In Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband und der Gemeindeverwaltung wurden Handlungsoptionen erarbeitet, die dem Gemeinderat dargestellt werden sollen.  Ebenfalls sollen dem Gremium Fördermöglichkeiten dargelegt werden, die dann wiederum einen kompakteren Umsetzungszeitraum erfolgen. Verbunden mit der Maßnahme sind auch zu erwartende Energieeinsparungen. Im Rahmen der Sitzung ist über das weitere Vorgehen zu beschließen. 

Datenstand vom 07.07.2022 11:25 Uhr