Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports auf dem Grundstück "St.-Ottilien-Straße 10", Fl. Nr. 1395/8 Gemarkung Türkenfeld; Geltungsbereich des Bebauungsplanes "westlich der St.-Ottilien-Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 12

Pressetaugliche Texte

Das 699 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der St.-Ottilien-Straße“. Gemäß Bebauungsplan dürfen Garagen und offene Stellplätze nur auf den hierfür bezeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. 
Auf dem Grundstück ist die Fläche für Garagen im südwestlichen Bereich vorgesehen. 
Bereits bei der Baugenehmigung aus dem Jahr 1995 wurde die Garage im Norden des Grundstücks situiert. 
Nun soll angrenzend an die bestehende Garage ein Carport mit einer Fläche von 3 x 5 Metern und einer Höhe von 2,82 m an der Garage und einer Höhe von 2,30 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die südlichen Nachbarn haben den Antrag auf isolierte Befreiung unterzeichnet. 


Die Errichtung des Carports ist gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Diese eigentliche Verfahrensfreiheit wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes allerdings ausgehebelt, weshalb u. A. eine Gemeinderatsbefassung notwendig ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „westlich der St.-Ottilien-Straße“ für die Errichtung des Carports auf dem Grundstück „St.-Ottilien-Straße 10“ im Norden des Grundstücks zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.07.2022 07:48 Uhr