Notfall- bzw. Krisenmanagement in der Gemeinde / hier: Aufforderung zum Treffen von Vorkehrungen für ein mögliches "Blackout-Szenario"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Wie auch Presse zu entnehmen war, sind alle Kommunen aufgefordert, ihr Notfall- bzw. Krisenmanagement zu überprüfen. Konkret erging zwischenzeitlich seitens des Landratsamtes die Bitte, für den Herbst/ Winter Vorkehrungen für einen sog. „Blackout“ zu treffen. Der Gedanke dahinter: Sollte es tatsächlich zu einem großflächigen Totalausfall der Stromversorgung kommen, wird es insb. an den jeweiligen Gemeinden liegen, lokal nach Möglichkeit Grundstrukturen aufrecht zu erhalten. 

Bürgermeister Staffler hat im Rathaus eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die erstmals Anfang September getagt hat. Anwesend dabei waren auch die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren. Erarbeitet werden nun Checklisten für die einzelnen Versorgungsbereiche. Dabei ist – je nach Intensität und Dauer eines Blackouts – folgendes festzuhalten. 

1.        Wasserversorgung: Die Gemeinde kann für eine gewisse Zeit die Wasserversorgung aufrechterhalten, nachdem der Wasserspeicher am Steingassenberg stets gut gefüllt ist und das natürliche Gefälle hilft, den Druck im innerörtlichen Wassernetz aufrecht zu erhalten. Ebenfalls verfügt die Pumpstation Pleitmannswang über eine Notstromeinrichtung (= Pumpen für die Zuleitung des Wassers aus Grafrath). 
2.        Abwassernetz: Hier sind aufgrund der hohen Mengen an Energie, die in der Kläranlage benötigt werden sowie der schieren Menge an Abwasser keine weitergehenden Vorkehrungen seitens der Gemeinde möglich. 
3.        Notstrom: Die Gemeinde ist im Besitz eines größeren Notstromaggregats, für das auch eine größere Menge an Treibstoff vorgehalten wird. Damit könnte z. B. für eine gewisse Zeit die Stromversorgung für Rathaus und FFW-Haus Türkenfeld gesichert werden (Voraussetzung: Siehe Ergänzungen im Sachvortrag auf der Folgeseite). Die Feuerwehren verfügen zudem über kleinere Notstromaggregate, die in Einsatzlagen herangezogen werden können. Bgm. Staffler hat mit den Kommandanten vereinbart, die Treibstoff-Vorräte zu erhöhen.
Es ist geplant, ein weiteres kompaktes Notstromaggregat anzuschaffen. 
4.        Interne Kommunikation (z. B. KeyPlayer Gemeinde + FFW): Beim Totalausfall der gängigen Kommunikation soll auf Funkgeräte zurückgegriffen werden. 
5.        Bürgerkommunikation: Im worst-case müsste mittels Aushängen und Hauswurfzetteln gearbeitet werden, sofern keine digitalen Kanäle mehr verfügbar sind. Vorräte an Kopierpapier, etc. sind dauerhaft angelegt. 

Eine Einbindung z. B. des Abwasserzweckverbandes (Abwasser) sowie der Gemeinde Grafrath (= Lieferantin von Frischwasser) in die Überlegungen hat ebenfalls stattgefunden.
Parallel laufen Gespräche mit den Stadtwerken, dem örtl. Tankstellenbetreiber, etc.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind im Sinne der Eigenverantwortung eingeladen und aufgerufen, sich mit dem Thema zu beschäftigen und Vorsorge zu betreiben. Hier ist insb. auf die einschlägige Broschüre zu verweisen, die zentral alles Wissenswerte seitens des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammenfasst (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Fuer-alle-Faelle-vorbereitet/fuer-alle-faelle_node.html) . Nochmals klar formuliert: Eigenvorsorge ist jedem Haushalt angeraten, nachdem seitens der Gemeinde z. B. keine Notversorgung mit Wärme, Lebensmitteln, etc. angeboten und vorgehalten werden kann. 


Ergänzende Informationen / Handlungsbedarf nach Bürgermeisterdienstbesprechung am 14.09.2022:
Auf Einladung des Landrats hat am 14.09.2022 eine Zusammenkunft aller Landkreis-Bürgermeister sowie den Katastrophenschutz-Zuständigen stattgefunden. Dabei wurde durch eine externe, von der Bundeswehr beauftragte Referentin das Blackout-Szenario sowie Auswirkungen und Handlungsempfehlungen vorgestellt.
Kernannahme ist dabei, dass im Falle eines mehrtägigen Stromausfalls auch die üblichen Kommunikationswege zusammenbrechen. Insofern wird dringend angeraten, je Gemeinde eine Art „Katastrophenschutz-Leuchturm“ zu definieren. Hierbei handelt es sich idealerweise um ein FFW-Gebäude bzw. das Rathaus. Dieses soll dann als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dienen, die bspw. überörtlich medizinische Hilfe benötigen, diese aber nicht alarmieren können. Auch sollen diese Gebäude dann einen Krisenstab, etc. beherbergen, weshalb die Anschaffung verschiedener Grundausstattungsmerkmale wie Taschenlampen, Decken, Notration Nahrung und Wasser, … ebenfalls angeraten wird. 
Der Kerngedanke: Feuerwehr bzw. Rathaus sollen bzgl. der Elektroinstallation so ausgestattet sein, dass ohne viel Aufwand die Versorgung mit Strom auf „Notstrom“ umgestellt werden kann. 
Die Voraussetzungen hierfür in der Gemeinde Türkenfeld sind grds. gut. Feuerwehrhaus und Rathaus hängen an einer Stromleitung und teilen sich damit einen Stromanschluss. Dieser ist (inkl. Verteilung) allerdings Jahrzehnte alt und sollte bereits mehrfach ertüchtigt werden, was immer wieder verschoben wurde.  Die Verwaltung empfiehlt, diese Ertüchtigung nun kurzfristig anzugehen und dabei die Stromversorgung so umzubauen, dass über eine Außen-Steckdose das gemeindliche Notstromaggregat am Feuerwehrhaus angeschlossen werden kann und die Versorgung der beiden Gebäude Rathaus und FFW-Haus dann mittels gemeindlichem Notstromaggregat (bereits vorhanden, siehe Ausführungen im Sachvortrag) garantiert ist. Vorgenannten Schritt haben einige Umland-Kommunen aussagegemäß in die Wege geleitet bzw. wollen diesen im September beschließen lassen. Mit Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich ist zu rechnen. Im Kern wird es darauf ankommen, eine Fachfirma zu finden, die die Arbeiten in den nächsten beiden Monaten ausführen kann. In diesem Kontext ist der IST-Stand der Installation im Detail zu erheben, nachdem eine rudimentäre Notstromfähigkeit für wenige Bereiche des FFW-Haus aussagegemäß bereits gegeben sein könnte. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Herstellung der „Notstromfähigkeit“ der Liegenschaften Rathaus und Feuerwehrhaus Türkenfeld  in die Wege zu leiten. Dies schließt ausdrücklich notwendige Auftragsvergaben ein. Dem Gemeinderat ist regelm. zu berichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 17:44 Uhr