Bauantrag; Umbau des Zweifamilienhauses zu Einfamilienhaus, Dachanhebung, Errichtung eines Balkones und Carport auf dem Grundstück "Schillerstraße 1", Fl. Nr. 222/5 Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 16

Pressetaugliche Texte

Das 1.200 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Das Grundstück ist Stand heute mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Das Zweifamilienwohnhaus soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Das Dach soll angehoben werden um im Dachgeschoss Wohnraum zu schaffen. Die Errichtung von zwei Dachgauben ist geplant. Ein Balkon soll zudem errichtet werden.
Der Carport ist – ergänzend zur bereits bestehenden Garagen-Anlage - mit 3 m Abstand zur Schillerstraße geplant. 
Die Abstandsflächen kommen vollumfänglich auf dem Grundstück zu liegen. 
Die Anzahl der geforderten Stellplätze wird eingehalten. 


Die Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans werden eingehalten. 

 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau in ein Einfamilienhaus, Dachanhebung, Errichtung eines Balkones und Carport auf dem Grundstück Schillerstraße 1, Fl. Nr. 222/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 17:44 Uhr