Überörtliche Prüfung durch die staatliche Rechungsprüfungsstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruck (Zeitraum: 2018-2021) / hier: Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Turnusgemäß wurde die Gemeinde durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruck geprüft. Die Prüfung fand statt im Zeitraum 20.07.2022 – 14.10.2022, wobei 42 Tage für die Prüfung aufgewendet wurden. Für die Prüfungshandlungen ist die Gemeinde verpflichtet, 19.950,00 EUR zu entrichten.


Zusammenfassend hat die Prüfung der Gemeindeverwaltung ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt und auch die Erledigung div. offener „Alt-Anmerkungen“ positiv angemerkt. 

Auszug aus dem Prüfungsfazit:

Folgende Feststellungen hat die Prüfung zu Tage gefördert (sog. „Textziffern“, TZ):
  • TZ 1: Der kassenmäßige Abschluss und die Jahresrechnung 2021 sind zu berichtigen.
    Hinweis / Erläuterung der Verwaltung: Die Rechnungsprüfungsstelle schlägt die Korrektur der Jahresrechnung aufgrund eines anders verbuchten Haushaltsausgaberestes vor (Umfang: 478,29 €).  
  • TZ 2: Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass die örtlichen Prüfungshandlungen zeitnah
vorgenommen werden und die örtliche Rechnungsprüfung dauerhaft fristgerecht durchgeführt wird.
Hinweis / Erläuterung der Verwaltung: Der RPA hat die Schlagzahl bereits deutlich erhöht und sollte in Kürze „zeitnahe“ Prüfungshandlungen möglich machen. 
  • TZ 3: Die Gemeinde sollte nach Bedarf im Haushaltsplan Übertragbarkeitsvermerke bei Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt vornehmen.
  • TZ 4: Vertragliche Verpflichtungen zugunsten Dritter wurden ohne ersichtlichen sachlichen
Grund übernommen. Es wird der Gemeinde nahegelegt eine ergebnisoffene
Überprüfung der obigen Verfahrensweise vorzunehmen und eine Entscheidung
hinsichtlich der künftigen Verwaltungspraxis zu treffen und nachvollziehbar zu
begründen und zu dokumentieren.
Hinweis / Erläuterung der Verwaltung: Die Rechnungsprüfung stellt in Frage, ob die Gemeinde für die Versicherung d. Turmuhr aufkommen soll/ muss. 
  • TZ 5: Die Gemeinde sollte zeitnah eine Korrektur der Höhe des Grundstücks- und des
Geschossflächenbeitragssatzes vornehmen und die damit verbundenen Satzungsänderungen (BGS/WAS) veranlassen.
Hinweis / Erläuterung der Verwaltung: Die Anmerkung wird aufgegriffen und durch die Kämmerei eine Anpassung vorgenommen. Dem Gemeinderat wird ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet. 
  • TZ 6: Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass die Gebühren jeweils zeitnah vor Ablauf des gewählten Bemessungszeitraums neu berechnet und rechtzeitig an die Kostenentwicklung angepasst werden.
    Hinweis / Erläuterung der Verwaltung: Die in der Vergangenheit nicht immer regelm. praktizierten Gebühren-Kalkulationen werden hier angemahnt. Im letzten Kalkulationsintervall wurde bereits festegeschrieben, dass fortan regelm. neu kalkuliert werden soll. 
  • TZ 7: Der für die Verwaltung der Bestattungseinrichtung in der Gebührenkalkulation angesetzte Verwaltungskostenbetrag sollte neu berechnet/kalkuliert und entsprechend angepasst werden.
    Hinweis / Erläuterung der Verwaltung: Eine Neukalkulation wird demnächst stattfinden. Die Einnahmen in diesem Bereich sind allerdings von untergeordneter Bedeutung weshalb in den vergangenen 2,5 Jahren andere Dinge mit höherer Priorität angegangen wurden. 
  • TZ 8: Die Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr für das Leichenhaus dürfte
unzulässig sein und künftig sollten die Gebühren zwischen der Benutzung zur
Aufbahrung, zur Aussegnung oder des Kühlraums getrennt ermittelt und festgesetzt
werden.
Hinweis / Erläuterung der Verwaltung: Eine Unterscheidung erscheint nicht zielführend, nachdem das Leichenhaus stets identisch genutzt wird (egal ob Sarg oder Urne: Das Leichenhaus muss nach Nutzung gereinigt werden, nachdem Blumengebinde dort gelagert werden, …). Eine Kühlmöglichkeit gibt es nicht.

Hinweis: Bürgermeister und Verwaltung teilen inhaltlich nicht alle anempfohlenen  Maßnahmen (z. B. Aufgrund Verhältnismäigkeit). Dennoch wird sich die Verwaltung bemühen, die Feststellungen mit Blick auf einen sinnvollen Aufwands-Kosten-Nutzen-Ansatz umzusetzen.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten in Höhe von 19.950,00 EUR für die Prüfungshandlungen. 

Datenstand vom 24.11.2022 15:06 Uhr