Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung / hier: Änderung der Beitragssätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Im Juli 2021 wurden im Rahmen einer Globalkalkulation die Beiträge zur Deckung des Investitionsaufwands für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung neu berechnet. Die Änderungssatzung mit den in der Globalkalkulation ermittelten Beiträge wurde in der Sitzung am 15.09.2021 beschlossen, die Satzung trat am 01.10.2021 in Kraft.
Grundlagen dieser Berechnung sind zum einen die gesamten Investitionskosten (Herstellungsaufwand) sowie die Bezugsflächen, aufgeteilt in Grundstücksflächen und Geschoßflächen. 
Der beitragsfähige Investitionsaufwand muss aufgeteilt werden – die Kombination in Geschoß- und Grundstücksflächenbeitrag ist immer erforderlich. Der umlegungsfähige Herstellungsaufwand sollte – wie bisher – zu 30% auf die beitragsfähigen Grundstücksflächen und zu 70% auf die beitragsfähigen Geschoßflächen umgelegt werden. 
Umlegungsfähiger Herstellungsaufwand:                        4.293.955,66 €
Umlegungsfähiger Aufwand – Grundstücksflächen 30%        1.288.186,70 €
Umlegungsfähiger Aufwand – Geschoßflächen 70%        3.005.768,96 €

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung stellte sich heraus, dass zwar der umlagefähige Herstellungsaufwand richtig berechnet wurde mit 30% bzw. 70%, dann aber durch das beauftragte ext. Büro bei der Berechnung des Beitragssatzes falsch übernommen wurde (mit 45% bzw. 55%).

Umlegungsfähiger Aufwand – Grundstücksflächen                 1.932.280,05 €
geteilt durch Grundstücksflächen                                     1.111.746                1,74 € / pro m² 

Umlegungsfähiger Aufwand – Geschoßflächen                 2.361.675,61 € 
geteilt durch Geschoßflächen                                     502.034                4,70 € / pro m²  

Nach der Korrektur errechnen sich folgende Beiträge:

Umlegungsfähiger Aufwand – Grundstücksflächen                 1.288.186,70 €
geteilt durch Grundstücksflächen                                     1.111.746                1,16 € / pro m² 

Umlegungsfähiger Aufwand – Geschoßflächen                 3.005.768,96 € 
geteilt durch Geschoßflächen                                     502.034                5,99 € / pro m²   

Wichtig: Zu korrigieren sind lediglich die Beitragssätze. An den eigentlich für die breite Bürgerschaft relevanten GEBÜHREN (= Preis je m³ Wasser) ändert sich nichts. 

Zur Korrektur der Beitragssätze muss die Satzung geändert werden.  Damit ist auch die entsprechende Anmerkung der überörtlichen Rechnungsprüfung abgearbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Korrekturen für die Berechnung der Beitragssätze der  Herstellungsbeitrage der Wasserversorgung zur Kenntnis und erlässt folgende Satzung  

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 26.10.2022

Auf Grund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende 



S a t z u n g


§ 1

1)        § 6 – Beitragssatz - erhält folgende neue Fassung:

„Der Beitragssatz beträgt
  1. pro m² Grundstücksfläche        1,16 Euro
  2. pro m² Geschoßfläche                 5,99 Euro“


§ 2

Die Satzung tritt zum 01.12.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 





Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2022 15:06 Uhr