Bauantrag; Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück "Emminger Weg 2" Fl. Nr. 1459 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das 375 m² große Grundstück Fl. Nr. 1459 Gem. Türkenfeld liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.


Das Gebäude hat eine Grundfläche von 12,09 m x 10,04 m. Die Wandhöhe beträgt 6,41 m, die Firsthöhe liegt bei 10,339 m. Das Satteldach ist mit 38° geplant. 

Die GRZ beträgt 0,51. Die GFZ 0,64. Es werden vier Stellplätze geplant. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück bzw. auf öffentlichen Verkehrsflächen. 

Inwieweit sich das Vorhaben gem. Definition in die nähere Bebauung einfügt, ist im Verfahrensverlauf durch das Landratsamt im Detail zu prüfen. Zwar gibt es in unmittelbarer Nachbarschaft Gebäude bzw. Grundstücke, die eine ähnlich hohe Bebauungsdichte aufweisen. Inwieweit damit aber das Einfügungsgebot erfüllt ist, kann abschließend nur durch die Genehmigungsbehörde beurteilt werden.


Das Landratsamt wird darüber hinaus gebeten, die dauerhafte Einsehbarkeit St. Ottilien Straße / Emminger Weg (Sichtdreieck) i. R. d. weitergehenden Prüfung des Bauantrags zu beleuchten.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück „Emminger Weg 2“, Fl. Nr. 1459 Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das Landratsamt wird gebeten, die dauerhafte Einsehbarkeit St. Ottilien Straße / Emminger Weg (Sichtdreieck) i. R. d. weitergehenden Prüfung des Bauantrags zu beleuchten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 24.11.2022 15:06 Uhr