Grund- und Mittelschule Türkenfeld / hier: Abschluss eines Vertrags über den Kauf von Strom, der durch die Türkenfelder Sonnendach GbR auf dem Dach der Schule erzeugt wurden (=> Ziel: "Direktverbrauch" im Schulgebäude)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ab dem Jahr 2001 ist – getragen durch bürgerschaftliches Engagement – eine PV-Anlage in mehreren Bauabschnitten auf dem Dach der Grund- und Mittelschule entstanden. Anteilseigner sind ortsansässige Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeinde hält ebenfalls einen Anteil.

Der Gemeinderat hat im Jahr 2001 beschlossen, das Dach kostenfrei bis zum Jahr 2030 zur Verfügung zu stellen. Nachdem weite Teile des Dachs belegt sind, bietet sich somit derzeit für die Gemeinde KEINE Möglichkeit, selbst eine PV-Anlage zu installieren und dem Strom im Schulgebäude zu verbrauchen bzw. anteilig zu verkaufen. Dies wäre aus mehreren Gründen sinnvoll.

Mit der Türkenfelder Sonnendach GbR fanden zwischenzeitlich mehrere Gespräche statt. Gemeinsames Ziel war es, eine de facto „Eigenstromnutzung“ durch die Gemeinde zu ermöglichen und dabei die wirtschaftlichen Belange der GbR zu würdigen. Entstehen soll eine „Win-Win-Situation“.

Wichtig dabei zu wissen:
Die Anlage besteht formal aus drei Teilen, den sog. Bauabschnitten:
Bauabschnitte I + II (= Leistung 43,2 kWp) sind bereits aus der urspr. EEG-Förderung gelaufen; die Sonnendach-GbR erhält von den Stadtwerken einen Börsenpreis je erzeugter kWh).
Bauabschnitt III (Leistung 15,6 kWp) wird derzeit noch gefördert (Einspeisevergütung: 57,4 cent je kWh).

Ein technisches Splitting der Anlage in zwei bzw. drei Teile (geförderten Teil; nicht mehr geförderte Teile) mit getrennten Zählern wäre nur mit hohen Kosten zu realisieren. Sofern die Gemeinde also den erzeugten Strom direkt im Schulgebäude verwenden will, muss auf eine EEG-Förderung des Bauabschnitts III verzichtet werden. Dieser Aspekt ist in einer Mischkalkulation zu würdigen.

Konkret haben die Geschäftsführer der GbR mit Bgm. Staffler und GR J. Brix als Energiereferent folgendes Modell ausgearbeitet:
Die Gemeinde bezahlt für jede kWh-Strom, den sie von der Türkenfelder Sonnendach GbR (= also vom Dach der Schule) bezieht, den Durchschnittspreis gerechnet über alle drei Anlagenteile, den die Sonnendach GbR auch von den Stadtwerken FFB als Netzbetreiberin erhalten würde - maximal aber netto 25 Cent je kWh („Strompreisdeckel“, um sog. Übergewinne, etc. auszuschließen). Abschlagszahlungen werden nicht vereinbart. Die Abrechnung wird von der GbR nach Erhalt der Jahresabrechnung der Stadtwerke erstellt. Die Kosten für den erforderlichen Zählerumbau übernimmt die GbR. 

Fazit: Die Gemeinde wird in jedem Fall spürbar Geld sparen durch diese Vereinbarung. Allerdings kann der exakte Effekt schwer berechnet werden, nachdem hier div. Faktoren eine Rolle spielen (Sonnenertrag, Verbräuche im Tagesverlauf, Einsatz der in der Schule verbauten BHKWs, Entwicklung Energiebedarf, …). Aktuell ist davon auszugehen, dass die staatl. Strompreisbremse auch i. B. auf die Stromkosten der Gemeinde greift und der Preis je kWh bei einem reinen Fremdbezug bei 40 cent liegen würde; das politisch vorgegebenen „80%-Ziel“ des Vorjahresverbrauchs kann in jedem Fall eingehalten werden, nachdem das Schwimmbad ab 2022 außer Betrieb sein wird (Umbauphase, …). In der Vergangenheit wurden im Bereich Grund- und Mittelschule inkl. Schwimmbad 125.800 kWh Strom pro Jahr verbraucht. Die Anlage der Sonnendach GbR hat bislang ca. 60.000 kWh pro Jahr an Strom produziert. Es ist zu erwarten, dass ca. 50 % dieser Strommenge zeitgleich in der Schule genutzt (= 30.000 kWh zu max. 25 cent netto je kWh = ~ 7,5 TEUR pro Jahr; müsste die Gemeinde besagte 30.000 kWh von einem Energieversorger zum gesetzlich gedeckelten Preis von 40 Cent je kWh beziehen, lägen die Kosten mind. 4.500 Euro pro Jahr höher => potentielle Einsparung!).

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine entsprechende Vereinbarung mit der Türkenfelder Sonnendach GbR zu unterzeichnen. 

Zukunftsszenario:
Die Türkenfelder Sonnendach GbR hat signalisiert, die Anlage nach Auslaufen der letzten Fördertranche (Jahr 2024/25)  in den Besitz der Gemeinde zu überführen. Damit würde die Gemeinde Eigentümerin der Anlage und könnte einen nicht unwesentlichen Teil des Strombedarfs der Schule durch eben diese Anlage decken. Die exakten Konditionen sind zu besprechen; aus der Gesellschafterversammlung kam allerdings das grds. Signal, dass aufgrund verschiedener Faktoren eine kostenfreie Überlassung der Anlage denkbar erscheint.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einsparungen im Bereich Strom, mind. 4.500 Euro pro Jahr.  


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, alle notwendigen Vereinbarungen zum anteiligen Strombezug (Lieferantin: Türkenfelder Sonnendach GbR) zu unterzeichnen. Hierbei sind die im Sachvortrag genannten Parameter (Preisdeckel 25 Cent netto je kWh) einzuhalten.   

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, alle notwendigen Vereinbarungen zum anteiligen Strombezug (Lieferantin: Türkenfelder Sonnendach GbR) zu unterzeichnen. Hierbei sind die im Sachvortrag genannten Parameter (Preisdeckel 25 Cent netto je kWh) einzuhalten.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 16:34 Uhr