Aufgrund jüngster Ereignisse und getrieben durch die Tatsache, dass die breite Mehrheit der Kommunen bereits technisch gestützte Baumkataster führt, schlägt die Verwaltung vor, ein solches Kataster auch für das Gemeindegebiet anzulegen. Die Gemeinde gibt bereits heute einen fünfstelligen Eurobetrag pro Jahr für die Begutachtung von Bäumen bzw. die Sicherung (im Falle von Sturmschäden, etc.) aus. Dieses Vorgehen nach gängigem Standard zu optimieren, erscheint aus verschiedenen Gründen sinnvoll.
Wichtig dabei: Erfasst werden nur relevante Bäume, die folgende Kriterien erfüllen:
1) Öffentliches Eigentum (und damit Verantwortung)
2) Stehend entlang von Straßen und Wegen oder rund um kommunale Liegenschaften wie Schule (Erfassung der Bäume bereits abgeschlossen), Kindergärten & Co.
3) Potentielle Gefahrensituation bei Windbruch, etc.
Aus Sicht der Verwaltung sprechen folgende Gründe für die erstmalige Erstellung und laufende Pflege eines gemeindlichen (IT-gestützten) Baumkatasters:
1. Bestandsaufnahme und Dokumentation: Ein Baumkataster ermöglicht eine umfassende Bestandsaufnahme und Dokumentation relevanter Bäume im öffentlichen Bereich. Dadurch können wichtige Informationen wie Baumart, Standort, Gesundheitszustand und Pflegemaßnahmen zentral erfasst werden.
2. Effiziente Pflege und Planung: Durch ein Baumkataster können Pflegemaßnahmen wie Baumschnitt, Krankheitsbekämpfung und Baumerhaltung besser geplant, koordiniert und effizient durchgeführt werden. Dies führt langfristig zu einem gesünderen Baumbestand und einer verbesserten Sicherheit im öffentlichen Raum.
3. Verkehrssicherheit: Ein Baumkataster ist essentiell für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Durch die regelmäßige Überprüfung und Bewertung des Baumbestandes können potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Unfälle und Schäden durch herabfallende Äste oder instabile Bäume zu verhindern.
4. Versicherungstechnische Verpflichtung der Gemeinde: Die Führung eines solchen Baumkatasters ist oftmals aus versicherungstechnischen Gründen verpflichtend. Ein gut gepflegter, dokumentierter Baumbestand trägt dazu bei, potenzielle Haftungsrisiken für die Gemeinde zu minimieren und einen reibungslosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
5. Erhöhte Notwendigkeit durch extreme Wetterereignisse: Die jüngsten extremen Wetterereignisse und Stürme unterstreichen die Dringlichkeit eines Baumkatasters. Die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung des Baumbestandes sind unerlässlich, um potenzielle Risiken und Schäden durch Wettereinflüsse zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu stärken.
6. Weitverbreiteter Standard in anderen Kommunen: Die Einführung eines Baumkatasters gehört bereits in vielen Kommunen zum Standardverfahren zur nachhaltigen Verwaltung des Baumbestandes. Die Erfahrungen aus anderen Gemeinden können als Leitfaden dienen, um effiziente Strategien zur Pflege und Dokumentation unserer Bäume zu entwickeln.
7. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Alle relevanten Bäume im öffentlichen Eigentum sollen in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Zukünftig ist eine jährliche Überprüfung vorgesehen, um den Gesundheitszustand und die Sicherheit der Bäume zu gewährleisten. Bei Bedarf können zusätzliche Überprüfungen durchgeführt werden, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können.
Einmalkosten und laufende Ausgaben: Die Einrichtung des Baumkatasters erfordert Einmalkosten in Höhe von circa 30.000 Euro (beinhaltet professionelle Kartierung des Bestandes, Zustandserfassung, Erstellung Pflegeplan sowie Softwareintegration in bestehende Programme). Wie oben erwähnt: Die Gemeinde investiert bereits jährlich einen fünfstelligen Eurobetrag in die Durchführung von Baumkontrollen, etc.. Zudem besteht bereits ein Baumkataster für die Schule, das als Vorbild und zur Koordination genutzt werden kann.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einmalausgaben von circa 30 TEUR, die im Haushalt 2024 zu veranschlagen sind und in den Haushaltsentwurf aufgenommen wurden.
Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Baumkatasters wie im Sachvortrag dargestellt und genehmigt hierfür ein Rahmenbudget von 30 TEUR brutto, das im Bauunterhalts-Haushalt des Jahres 2024 einzuplanen ist. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, notwendige Aufträge zu vergeben. Bzgl. der Auswahl des Software-Tools ist auf eine volle Integrationsfähigkeit in bestehende Programmstrukturen zu achten. Dem Gemeinderat ist nach der Ersterstellung des Katasters Bericht zu erstatten.