Straßensanierungsprogramm 2024 / hier: Beschlussfassung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen, aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 21.12.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat am 21.12.2022 nach intensiver Vorarbeit durch die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss zu den in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Straßensanierungs- und Ausbau-Projekten gefasst. Anhang eines Kriterienkatalogs wurde dabei der Zustand der Straßen im Details erhoben und auf dieser Basis eine Prioritätenliste erarbeitet. Ebenfalls wurde festgeschrieben, dass zukünftige Sanierungen bzw. Ausbauten ausdrücklich einem Kosten-Nutzen-Ansatz folgen sollen. Dies bedeutet, dass insb. Anliegerstraßen zukünftig in einer Art und Weise saniert bzw. ausgebaut werden sollen, die dem Nutzungsprofil entspricht. Ein „Komplettausbau“ wie in der Vergangenheit ist schon allein aufgrund des Wegfalls der Anliegerbeteiligungen nicht mehr möglich.

Der Verwaltung erscheint die Gelegenheit nun aus mehreren Gründen günstig, mit der Abarbeitung der Prioritätenliste zu beginnen:
  1. Der Ausbau des sog. Bauabschnitts II der Bahnhofstraße beginnt frühestens 2025, weshalb im Jahr 2024 Ressourcen für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
  2. Die allgemeine konjunkturelle Krise lässt vermuten, dass Sanierungskosten tendenziell eher sinken.
  3. Der VERMÖGENS-Haushalt der Gemeinde ist gut aufgestellt; anders als im VERWALTUNGS-Haushalt stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um investiv tätig zu werden.

Wie im Gremium besprochen, sollen die Arbeiten (technisch) folgendem Muster folgen:
Gemäß der Prioritätenliste befinden sich unter den ersten 10 Plätzen neben der Bahnhof- und Saliterstraße (beide Straßen werden bereits in anderen Projekten geplant) einige schwächer befahrene Anliegerstraßen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Germanenstraße, Keltenstraße, Mozartstraße, Graf-Schenk-Straße, der nördliche Teil der Kirchstraße sowie die Beethovenstraße.
An diesen Anliegerstraßen ist es aus Sicht der Verwaltung zielführend, eine kostengünstige Sanierungsart zu wählen. Konkret wird vorgeschlagen, die Straßen mit einer „Spritzdecke“ (Fachausdruck: Oberflächenbehandlung mit Abstreuung) zu versehen. Insbesondere in der Germanen-, Kelten-, Mozart- und Beethovenstraße ist mit nahezu keinerlei Schwerverkehr zu rechnen (Ausnahme Müll- und Feuerwehrfahrzeuge), sodass die Spritzdecke eine Lebensdauer von 20-25 Jahren erreichen kann. Andere im Gemeindebereich verbaute Spritzdecken halten bereits deutlich länger.
Um größtmöglich auszuschließen, dass kurz nach Sanierung der Straßen erneute Aufgrabungen notwendig werden, sollen eventuelle Sanierungen des Kanals (Kamerabefahrung erfolgte in den letzten beiden Jahren) sowie bereits bekannte Aufgrabungen im Zuge der Nachverdichtung des Glasfasernetzes vorab erledigt werden. Zusätzlich sollen die bekannten Spartenträger informiert werden, sodass deren möglicherweise stattfindenden Sanierungsarbeiten ebenso vorab erledigt werden können.

Ein automatischer Austausch der Wasserleitung erscheint aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten NICHT mehr darstellbar. Die Kosten des Leitungstausches dürften in vielen Fällen die eigentlichen Straßenbaukosten übersteigen. Etwaige Rohrbrüche können trotz Sanierung bzw. Ausbau der Straße bei Anwendung der oben beschriebenen Technik relativ leicht repariert werden, ohne dabei viel „Neues“ kaputtzumachen.

Für das Jahr 2024 schlägt die Verwaltung konkret folgende Maßnahmen vor:
  1. Germanenstraße
  2. Keltenstraße
  3. Mozartstraße
  4. Beethovenstraße
  5. Wolfingerstraße (nach Abschluss der dort aktuell laufenden Bauvorhaben)
  6. Feldstraße (sofern noch Mittel im Sammelauftrag zur Verfügung stehen)

Kostenschätzungen hierfür wurden erarbeitet. 
Mit Gesamtkosten von (Stand heute) max. 150.000 EUR brutto ist zu rechnen. Das sind die reinen Kosten für die Straßensanierung, darin nicht enthalten sind Kosten für eventuell notwendige Sanierungen des Kanals, etc..

Wissenswert: Seit dem Wegfall der sog. „Straßenausbaubeiträge“ stellt der Freistaat der Gemeinde Pauschalen für derartige Maßnahmen zur Verfügung. 
2019:     10.498 €
2020:     17.852 €
2021:     31.636 €
2022:     33.775 €
2023:     30.913 €
Die Zuweisung ist geregelt in Art 13h BayFAG, die Verteilung richtet sich nach den Siedlungsflächen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FAGDV)

WICHITG: Natürlich wäre ein Voll-Ausbau der Straßen nach dem in der Vergangenheit gewählten Ausbau-Standard wünschenswert. Angesichts der langen Liste von „Baustellen“ und der Tatsache, dass die in der Vergangenheit üblichen Anlieger-Beiträge (bis zu 80% der Kosten) nicht mehr herangezogen werden können, erscheint ein Festhalten am „alten“ Ausbau-Standard aber nicht mehr sinnvoll. Gleiches gilt für den in der Vergangenheit automatisch praktizierten Voll-Austausch der Wasserleitungen, etc. Die exorbitanten Preissteigerungen in diesem Bereich würden krass auf die ohnehin hohen Gebühren im Kontext Wasser und Abwasser durchschlagen. Das nun vorgeschlagene „Light-Modell“ erlaubt es, Straßen und Wege in deutlich kürzerer Zeit auf einen verkehrssicheren Stand zu heben, der dann auch wieder Jahrzehnte trägt.  Zweifelsohne sind die Folgekosten höher als bei einem Straßenausbau „alter Schule“; diese „alte Schule“ kann sich die Gemeinde aber schlicht nicht mehr leisten. 

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat und Beratung und Beschlussfassung zu dem Thema sowie Freigabe eines Rahmenbudgets, sodass mit den Ausschreibungen und Auftragsvergaben rasch begonnen werden kann. Eine entsprechende Information der betroffenen Anlieger erfolgt sobald Ausführungstermine bekannt sind.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2024 wurden entsprechende Mittel eingestellt. 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungs- bzw. Ausbauprogramm 2024. Ein Rahmenbudget von 150 TEUR brutto wird hierfür freigegeben und ist im Haushalt 2024 einzustellen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Ausschreibungen zu veröffentlichen und Aufträge innerhalb des definierten Budgets zu vergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungs- bzw. Ausbauprogramm 2024. Ein Rahmenbudget von 150 TEUR brutto wird hierfür freigegeben und ist im Haushalt 2024 einzustellen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Ausschreibungen zu veröffentlichen und Aufträge innerhalb des definierten Budgets zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr