Bebauungsplan „An der Kälberweide II“ (ehem. Hundesportgelände) / hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfs für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. § 13a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.06.2024
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 20.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Kälberweide II“ beschlossen und das erforderliche Verfahren hierfür eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die bislang durch den Hundesportverein genutzte Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 285 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 282 („An der Kälberweide“), jeweils Gemarkung Türkenfeld, östlich der Straße „An der Kälberweide“ (teilweise einschließlich), westlich der Sportanlage Türkenfeld sowie südlich und nördlich bereits bestehender gewerblicher Nutzflächen am südlichen Rand der Ortslage Türkenfeld. Das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ umfasst eine Fläche von etwa 0,5 ha.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ wird davon ausgegangen, dass dieses im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind nicht anzuwenden. Nachdem die geordnete städtebauliche Entwicklung des südlichen Ortsgebietes von Türkenfeld durch die vorgesehene Planung infolge von mehreren vergleichbaren Strukturen im unmittelbaren Umfeld (gewerbliche Strukturen westlich der Straße „An der Kälberweide“ sowie südlich und nördlich der Straße „Am Brand“, Gewerbegebiet „An der Kälberweide I“ etc.) nicht beeinträchtigt wird, kann auch der bislang noch auf eine „Grünfläche“ abgestellte Flächennutzungsplan nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ im Wege einer Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ soll ein baulicher Lückenschluss der gewerblichen Nutzflächen im Umfeld der Straße „An der Kälberweide“ vollzogen und dem dringenden Bedarf an Erweiterungsflächen für im südwestlichen Teil der Ortslage Türkenfeld bereits ansässige Gewerbebetriebe Rechnung getragen werden. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der gewerblichen Strukturen sollen die neuen gewerblichen Bauflächen auf der überplanten Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 285, Gemarkung Türkenfeld, unmittelbar östlich der bereits großräumig mit gewerblichen Betrieben angebauten Straße „An der Kälberweide“ umgesetzt werden. Die verkehrliche und technische Erschließung der neuen gewerblichen Grundstücksflächen kann künftig über die bereits unmittelbar an diese anliegende Straße „An der Kälberweide“ abgewickelt werden, so dass für die geplanten gewerblichen Flächen auch im Hinblick auf einen „möglichst sparsamen Umgang mit Grund und Boden“ keine neuen Erschließungsstrukturen erforderlich werden.
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Textteil und Begründung) zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben (jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB) zum Bebauungsplanentwurf durchführen zu können. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten des Bebauungsplanes vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 12.06.2024.
- Zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.
Beschluss
- Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 12.06.2024.
- Zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2024 09:17 Uhr