Teil der Dorfentwicklungsmaßnahme „Ausbau Bahnhofstraße II“ ist auch eine deutliche Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes, wo u. A. verbesserte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Stellplätze für Mobilitätseingeschränkte Personen und z. B. auch eine vollwertige Bushaltestelle errichtet werden sollen. Teil der Planung – dem Gedanken einer Mobilitätsdrehscheibe folgend – sind auch mehrere Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Sämtliche baulichen Maßnahmen werden dabei im Rahmen der Dorfentwicklungsmaßnahme realisiert (und gefördert).
Für die Errichtung der Ladestehlen (analog Drexlhof) ist allerdings die Gemeinde zuständig (=> nicht förderfähig i. R. d. Dorfentwicklungsmaßnahme).
Passend dazu hat der Freistaat Bayern am 11.07.2024 den sog. „4. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ veröffentlicht. Kommunen haben damit ab dem 01.08.2024 30 Tage Zeit, Förderanträge zu stellen. Vermutlich gilt hier wieder „wer zuerst kommt malt zuerst“.
Für die Gemeinde Türkenfeld stellt der Förderanruf zum jetzigen Zeitpunkt angesichts des geplanten Projekts einen sehr glücklichen Zufall dar.
Die Details des Programms:
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind.
Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind nur als Ergänzung zu einer Ladepunkt-Förderung förderfähig.
Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst.
Fördersatz für Ladepunkte:
Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt
Fördersatz für Netzanschluss:
Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort
Die Verwaltung schlägt vor, sich für vier Ladepunkte (= Mindestzahl, um eine Förderung zu erhalten) „Normalladen“ sowie einen Netzanschluss zu bewerben.
Die Förderung hierfür würde für die vier Ladepunkte bei max. 10 TEUR liegen (= 2,5 TEUR je Ladepunkt); die Förderung für den eigentlichen Netzanschluss bei max. 10 TEUR.
Warum „nur“ Normalladepunkte? Schnell-Ladepunkte wurden gerade in größerer Zahl z. B. an der Autobahnausfahrt Innig errichtet. Die Idee, mit dem Auto zum Bahnhof zu fahren bzw. den Standort dort als Ladepunkt zu nutzen, lässt die Aufstellung von Normalladepunkten auch mittel- und langfristig als ausreichend erscheinen.
Zum Vergleich: Die Ladesäule im Drexlhof (mit zwei Ladepunkten) hat rd. 17,5 TEUR gekostet (inkl. Netzanschluss). Setzt man diese Kosten als Referenzwert an, würde der Gesamtinvestitionsbedarf bei circa 35 TEUR liegen, wobei 40% hiervon durch das Förderprogramm getragen werden (erfolgreiche Bewerbung vorausgesetzt).
Für Interessierte: Details zum Förderprogramm sind hier zu finden:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Angenommene Gesamtkosten von 35 TEUR abzgl. 14 TEUR Förderung => einzustellen im Haushalt 2025.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, sich für die Errichtung von vier Normalladepunkten inkl. Netzanschluss i. R. d. Förderprogramms zu bewerben. Eine Förderzusage vorausgesetzt, wird die Verwaltung mit Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten beauftragt. Der Budgetrahmen wird auf 35 TEUR festgesetzt.