Teil der Dorfentwicklungsmaßnahme „Ausbau Bahnhofstraße II“ ist auch eine deutliche Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes, wo u. A. verbesserte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Stellplätze für Mobilitätseingeschränkte Personen und z. B. auch eine vollwertige Bushaltestelle errichtet werden sollen. Teil der Planung – dem Gedanken einer Mobilitätsdrehscheibe folgend – sind auch mehrere Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Sämtliche baulichen Maßnahmen werden dabei im Rahmen der Dorfentwicklungsmaßnahme realisiert (und gefördert).
Für die Errichtung der Ladestehlen (analog Drexlhof) ist allerdings die Gemeinde zuständig (=> nicht förderfähig i. R. d. Dorfentwicklungsmaßnahme).
Passend dazu hat der Freistaat Bayern am 11.07.2024 den sog. „4. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ veröffentlicht. Kommunen haben damit ab dem 01.08.2024 30 Tage Zeit, Förderanträge zu stellen. Vermutlich gilt hier wieder „wer zuerst kommt malt zuerst“.
Für die Gemeinde Türkenfeld stellt der Förderanruf zum jetzigen Zeitpunkt angesichts des geplanten Projekts einen sehr glücklichen Zufall dar.
Der Gemeinderat hat sich darum in der Juli-Sitzung 2024 mit dem Sachverhalt befasst und die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Mit Nachricht vom 08.11.2024 teilt der Fördergeber mit, dass die Gemeinde Türkenfeld NICHT mit einer Förderung rechnen kann. Das Programm sei „massiv überzeichnet“.
Die Rückmeldung verwundert insofern, weil urspr. mitgeteilt wurde die Fördermittel würden nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Die Verwaltung hat darum bereits am frühen Morgen des erstmöglichen Einreichungstags die Förderanträge gestellt.
Zum weiteren Vorgehen schlägt die Verwaltung vor:
Nachdem für die Errichtung der vier beschlossenen Ladepunkte mind. 35 TEUR investiert werden müssen, sollten die Gemeinde vorerst von einem Bau absehen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Förderprogramme aufgelegt werden. Ein rein eigenwirtschaftlicher Ausbau erscheint insofern voreilig. Vorbereitende Arbeiten wie z. B. das Verlegen von Leer-Rohren sollen i. R. der ohnehin stattfindenden Straßen- und Wegebauarbeiten durchgeführt werden.
Unabhängig von einer Errichtung von Ladepunkten durch die Gemeinde hat der Bürgermeister am 17.11.2024 die Stadtwerke FFB angefragt, inwieweit diese Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Bau einer Ladesäule haben. Eine Antwort wird demnächst erwartet. „Eigenwirtschaftlich“ bedeutet in diesem Kontext, dass die Stadtwerke die Ladesäule inkl. aller Zuleitungen, etc. selbst finanzieren und später betreiben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Bau der eigentlich geplanten vier Ladepunkte vorerst nicht durchzuführen. Stattdessen soll auf die Auflage passender Förderprogramme gewartet werden. Vorbereitende Arbeiten wie bspw. das Verlegen von Leer-Rohren im Rahmen der ohnehin stattfindenden Straßen- und Wegebauarbeiten sollen durchgeführt werden.