Im Rahmen der Ermittlung der Sonderrücklage sowie der Erstellung der Gebührenabrechnung für das Jahr 2023 wurde auch eine detaillierte Kalkulation des Herstellungskostenbeitrags für die Entwässerungsanlage unserer Gemeinde durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die derzeit festgesetzten Beitragssätze für die Grundstücksfläche und die Geschossfläche nicht ausreichend sind, um die tatsächlichen Kosten für die Herstellung und den Betrieb der Entwässerungsanlage zu decken.
Hintergrund und Ausgangssituation:
Die Beitragssätze für die Entwässerungsanlage wurden zuletzt im Jahr 2021 festgelegt. Seitdem haben sich sowohl die Bau- als auch die Betriebskosten erheblich verändert. Insbesondere durch:
1. Inflation und steigende Baukosten: In den letzten Jahren sind die Kosten für Baumaterialien und Bauleistungen deutlich gestiegen.
2. Erweiterung und Modernisierung der Entwässerungsanlage im Gemeindegebiet: Es wurden notwendige Investitionen in die Modernisierung und Erweiterung der Entwässerungsanlage getätigt, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Umweltstandards gerecht zu werden. Die Generalsanierung der Pumpen und technischen Anlagen stehen weiterhin im Focus der investiven Maßnahmen.
3. Ertüchtigung der Kläranlage: Die Gemeinde Türkenfeld ist mit einem Anteil von ca. 37,7% an den Kosten für die Ertüchtigung der Kläranlage beteiligt. Die geschätzten Kosten liegen derzeit bei 6,7 Millionen Euro, abzüglich des zu erwartenden staatlichen Zuschusses rechnet die Finanzverwaltung mit einer Beteiligung in Höhe von rd. 2,1 Millionen Euro.
Die durchgeführte Kalkulation ergab, dass die bisherigen Beitragssätze nicht mehr ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. Die Beiträge müssen angepasst werden, um eine ausreichende finanzielle Deckung zu gewährleisten und die finanzielle Stabilität der Entwässerungsanlage sicherzustellen.
Die ermittelten neuen Beitragssätze sind wie folgt:
Grundstücksfläche: bisheriger Beitragssatz: 2,27 €/m² neuer Beitragssatz: 3,23 €/m²
Geschossfläche: bisheriger Beitragssatz: 11,69 €/m² neuer Beitragssatz: 17,52 €/m²
Im vorliegenden Entwurf der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung (BGS/EWS) wurden unter § 6 die neuen Beiträge eingearbeitet (vgl. vorangehenden Sachvortrag mit Herleitung der Beiträge, etc.).
Entwurf
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS/EWS
vom 17.07.2024
Auf Grund von Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende
S a t z u n g
§ 1
§ 6 – Beitragssatz - erhält folgende neue Fassung:
„Der Beitragssatz beträgt
Pro m² Grundstücksfläche 3,23 Euro
Pro m² Geschossfläche 17,52 Euro“
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft
Türkenfeld, den
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.