Widmung des Linsenmannsaals als Eheschließungsort


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Aktuell steht für die Durchführung von Eheschließungen allein der Sitzungssaal des Rathauses zur Verfügung. Um die Attraktivität der Örtlichkeiten des Standesamts Türkenfeld zu steigern sowie unter Anbetracht künftig erforderlicher Sanierungsmaßnahmen ist es geboten, einen zusätzlichen Ort für die Vornahme von standesamtlichen Trauungen zu widmen.
Der Saal im Linsenmanngebäude erfüllt als öffentliche Einrichtung der Gemeinde alle Voraussetzungen für die Widmung als Eheschließungsort: Er bietet einen würdigen Rahmen für standesamtliche Trauungen und ist gegenüber anderen Räumlichkeiten dauerhaft und baulich getrennt, sodass der störungsfreie Ablauf des Trauungsaktes gesichert ist (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz).  Durch die Bestimmung als Eheschließungsort kann sich der Saal im Linsenmanngebäude weiter als Bürger- und Kulturzentrum etablieren. Künftigen Ehepaaren kann die Möglichkeit gegeben werden, sich zwischen verschiedenen Lokalitäten zu entscheiden, was den Dienstleistungsgedanken und die Bürgerorientierung der Gemeinde unterstreicht.

Hinweis: Die Widmung als Eheschließungsort dient lediglich für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen. Anschließende private Hochzeitsfeiern sind von der Widmung ausgeschlossen. Ein Sektempfang nach der Trauung soll der Hochzeitsgesellschaft weiterhin ermöglicht werden (Dauer ca. 30 – 60 Minuten).

Beschluss

Der Saal im Linsenmanngebäude wird als Eheschließungsort gewidmet. Ab 21.05.2020 können darin standesamtliche Eheschließungen durch eine/n Standesbeamtin/Standesbeamten der Gemeinde Türkenfeld durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 10:40 Uhr