Neues Radverkehrsprogramm des Bundes / Beschlussfassung über die Anschaffung weiterer bzw. zeitgemäßer Fahrradständer sowie Beschlussfassung des Gemeinderats über die ggf. kumulierte Nutzung von Förderprogrammen des Bundes bzw. Landes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung), 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Wie Ende Januar 2021 bekannt wurde, hat der Bund in enger Abstimmung mit den Ländern ein neues Förderprogramm im Kontext „Rad“ (Titel: Stadt & Land) aufgelegt. Zielsetzung ist es u. A., die flächendeckende Ausstattung mit modernen Fahrradständern zu forcieren.

Die Förderbedingungen sind explizit so formuliert, dass die bürokratischen Hürden anderer vergleichbarer Programme in weiten Teilen umschifft werden können. Eine Förderquote von 80%+x ist im Gespräch (wobei die 80%ige Quote bereits festgeschrieben wurden und eine Erhöhung auf 90% im Raum steht).

Folgende Höchstförderquoten (sog. zuwendungsfähige Kosten) wurden definiert:



Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, in Anbetracht der massiven Förderquoten und der stetig steigenden Bedeutung des Radverkehrs eine breit angelegte Modernisierung vorhandener Fahrradabstellplätze auf Gemeindegrund in Angriff zu nehmen. Folgende Standorte erscheinen sinnvoll (wobei jeweils ein eigener Antrag zu stellen ist).
1)        Rathaus / Schlosshof:
Kompakte überdachte Abstellmöglichkeit im Umgriff Schloss (z. B. angrenzend an das FFW-Haus)
=> viele Verwaltungsmitarbeiterinnen erledigen ihren Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad, gleichzeitig kann dies ein erweitertes Angebot für Besucher des Rathauses sein.
2)        Umgriff Linsenmann-Gebäude:
Erweiterung der Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Umgriff des Brunnens (nicht überdacht, einfache aber hochwertige Ständer)
=> durch Bio-Laden und Blumerei steigt das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich; aktuell ist lediglich ein mobiler Ständer mit vier Abstell-Plätzen vorhanden.
3)        Gelände der Grund- und Mittelschule
a)        Umgriff Schule: Hier existieren bislang nur Fahrradabstellmöglichkeiten OHNE Dach und Beleuchtung. Ein Teil der vorhandenen Ständer soll getauscht werden in überdachte Ständer (können auch genutzt werden für Bücherei, Schwimmbad, Veranstaltungen in der Schönbergaula).
b)        Umgriff Skate-Platz sowie Turnhalle: Hier existieren bislang nur rudimentär Fahrradständer. Das Angebot soll ergänzt werden um Ständer ohne Dach.  


Die Verwaltung hat ebenfalls Kontakt mit der Regierung von Oberbayern aufgenommen. Der Prozessablauf der Förderung stellt sich wie folgt dar:
1)        Zusammenstellung der erwarteten Kosten sowie Ausfüllen des Förderantrags
2)        Prüfung des Antrags durch die Regierung von Oberbayern
3)        Binnen überschaubarer Zeit (…) Rückmeldung bzw. Übersendung des Förderbescheids
4)        Vergabe entsprechender Aufträge durch die Verwaltung / Umsetzung
5)        Einreichung des Verwendungsnachweises bei der Regierung von Oberbayern sowie  Abruf der Mittel.

Bezüglich der vom Gemeinderat schon beschlossenen Ertüchtigung der Fahrradabstellanlagen am S-Bahn-Hof (Gleis Richtung München)  im Rahmen des sog. „Bike-und-Ride-Programms“ ist Folgendes zu bedenken bzw. neu zu bewerten: Die Förderung im Bike und Ride Programm ist gedeckelt auf 70% der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig könnte die Maßnahme nach tel. Auskunft der Reg. von  Obby. auch aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“ bedient werden. Dann mit einer Förderquote von 80%+X. Ob eine Kumulation der Förderprogramme denkbar wäre, ist zu prüfen. In jedem Fall wird die Verwaltung weiter von den sog. „Bike-und-Ride Koordinatoren“ unterstützt. Die Genehmigungsunterlagen seitens der Bahn für die Erneuerung der Fahrradabstellanlagen ist derzeit in Finalisierung.  Es wird darum empfohlen, den schon gefassten Beschluss zu erweitern und die Verwaltung zu ermächtigen, abhängig von der (wirtschaftlichen) Sinnhaftigkeit auf weitere Förderprogramme zurückzugreifen.




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung bzw. Erneuerung/ Aufwertung der Fahrrad-Abstellanlagen in den Bereichen Rathaus/ Schlosshof, Umgriff Linsenmann-Gebäude sowie auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule wie von der Verwaltung vorgeschlagen im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Vereinbarungen, etc. abzuschließen. Gleichzeitig werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, alle zur Beschaffung bzw. Umsetzung notwendigen Aufträge gem. Förderrichtlinien zu vergeben. Der Kostenanteil der Gemeinde wird dabei gedeckelt auf max. 20 TEUR (Gesamtauftragswert inkl. Förderung damit 100 TEUR bei einer Förderquote von 80%).


Bezüglich der schon beschlossenen Ertüchtigung der Fahrradabstellanlagen im Umgriff des S-Bahnhofs (vgl. bereits gefasste Beschlüsse) ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister bzw. Verwaltung, auch das Programm „Stadt und Land“ als Förderquelle heranzuziehen sofern notwendig bzw. finanziell sinnvoll.  Dieser Beschluss ist ergänzend zur bereits erfolgten Beschlussfassung zu diesem Thema zu sehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung bzw. Erneuerung/ Aufwertung der Fahrrad-Abstellanlagen in den Bereichen Rathaus/ Schlosshof, Umgriff Linsenmann-Gebäude sowie auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule wie von der Verwaltung vorgeschlagen im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Vereinbarungen, etc. abzuschließen. Gleichzeitig werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, alle zur Beschaffung bzw. Umsetzung notwendigen Aufträge gem. Förderrichtlinien zu vergeben. Der Kostenanteil der Gemeinde wird dabei gedeckelt auf max. 20 TEUR (Gesamtauftragswert inkl. Förderung damit 100 TEUR bei einer Förderquote von 80%).


Bezüglich der schon beschlossenen Ertüchtigung der Fahrradabstellanlagen im Umgriff des S-Bahnhofs (vgl. bereits gefasste Beschlüsse) ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister bzw. Verwaltung, auch das Programm „Stadt und Land“ als Förderquelle heranzuziehen sofern notwendig bzw. finanziell sinnvoll.  Dieser Beschluss ist ergänzend zur bereits erfolgten Beschlussfassung zu diesem Thema zu sehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:20 Uhr