Bauantrag; Errichtung einer Gaube an bestehendem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück "Gollenbergstraße 7" Fl. Nr. 403/4 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Das mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grundstück Fl. Nr. 403/4 Gem. Türkenfeld (858 m²) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 – Echinger Wegäcker.


Die geplante Schleppgaube soll eine Breite von 4,80 m und eine Höhe 2,34 m haben, mit Blecheindeckung versehen sein und eine Dachneigung von 3° haben.


Der Bebauungsplan trifft hinsichtlich Dachgauben keine Aussagen. Im Bereich des Bauvorhabens (Gollenbergstraße bis Ecke Donauschwabenstraße) befinden sich mehrere Gauben.

Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück zu liegen kommen.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Gaube auf dem bestehenden Zweifamilienhaus gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Gaube auf dem bestehenden Zweifamilienhaus gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2021 11:44 Uhr