Antrag auf isolierte Abweichung; Neubau einer Garage auf dem Grundstück "Germanenstraße 5", Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld, Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 12

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 19.05.2021 wurde die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Die Planung sah wie folgt aus: 

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat den Antrag ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, dass die Abstandsflächen zum Wohnhaus und zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden. Die Belichtung und Belüftung des eigenen Wohngebäudes wird in unzulässiger Weise eingeschränkt. 

Nach Rücksprache wurde vom LRA mitgeteilt, dass das LRA mit Einvernehmen der Gemeinde Abweichungen von den Abstandsflächen für die Garage an der westlichen Grundstücksgrenze grundsätzlich positiv gegenübersteht. 


Der Bauherr hat nun einen Antrag auf Abweichung von den Abstandflächen zum Wohnhaus eingereicht, ebenso wie einen Abweichungsantrag hinsichtlich der maximalen Grenzbebauung. 

Exkurs:
Abstandsflächenregelungen sowie Vorgaben bzgl. maximaler Grenzbebauung sind wichtige Leitlinien einer funktionierenden Bauleitplanung. Im (speziellen) vorliegenden Fall würde das Versagen des Einvernehmens aber dazu führen, dass auf einem verhältnismäßig großen Grundstück im rückwärtigen Bereich mit deutlich mehr Flächenversiegelung (inkl. Zufahrt) als notwendig ein Baukörper errichtet würde, der eigentlich auch an der Straße platziert werden könnte (so wie aktuell beantragt). Eine entsprechende Abstimmung dazu mit dem Landratsamt hat stattgefunden. Wegen entsprechender Bezugsfälle in der direkten Nachbarschaft und Einverständnis der Nachbarn bittet die Verwaltung den Gemeinderat, den Fall erneut zu diskutieren. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die Abweichungsanträge hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen und der maximalen Grenzbebauung auf dem Grundstück „Germanenstraße 5“, Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  Grundlage für die (mehrheitliche) Erteilung des Einvernehmens sind die im Sachvortrag unter der Überschrift „Exkurs“ genannten Gründe und die damit sehr spezielle Konstellation im vorliegenden Fall. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat die Abweichungsanträge hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen und der maximalen Grenzbebauung auf dem Grundstück „Germanenstraße 5“, Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  Grundlage für die (mehrheitliche) Erteilung des Einvernehmens sind die im Sachvortrag unter der Überschrift „Exkurs“ genannten Gründe und die damit sehr spezielle Konstellation im vorliegenden Fall. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 11:34 Uhr