Straßen(aus)bau in der Gemeinde Türkenfeld / Diskussion über das weitere Vorgehen und Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Wie unschwer erkennbar, sind im Gemeindegebiet einige Gemeinde-Straßen in (sehr) schlechtem Zustand (z. B. Keltenstraße, Zugspitzstraße, Mozartstraße, …). Groß angelegte Straßenausbauten bzw. –Sanierungen fanden zuletzt unter Bürgermeister Klaß statt. Oftmals waren es auch die Anlieger, die sich in den letzten Jahren offen gegen Ertüchtigungsmaßnahmen der an ihre Grundstücke angrenzenden Straßen ausgesprochen haben (vgl. entsprechende Unterschriftenlisten). Der Grund für diese Haltung ist in der damals noch aktuellen Kostenbeteiligung der Anlieger zu suchen.

Durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge und der Karenzzeitregelung bei „alten Straßen“ (trifft de facto alle zur Sanierung anstehenden Straßen im Gemeindegebiet) entfallen diese Kosten faktisch nun für die Anlieger bzw. wären entsprechende Forderungen der Gemeinde nur noch in Ausnahmen durchsetzbar. Viele Kommunen rücken dementsprechend ganz davon ab, Jahrzehnte alte Straßen über den Ausbau-Weg (und damit mit Anlieger-Beteiligung) „endauszubauen“.  Die Seitens des Freistaats zugesagten Kompensationsleistungen für die Kommunen bewegen sich für die Gemeinde Türkenfeld p. a. in einem niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich (~ 35 TEUR p. a.).
Folglich sind Maßnahmen aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren.

Der oben beschriebene Zustand mancher Straßen macht es notwendig, dieses Thema dennoch im Sinne eines nachhaltigen und auf Langfristigkeit angelegten Handelns anzugehen.   

Zu erwähnen ist, dass bei Ausbauten in der Vergangenheit aufgrund geltender Normen bei der Kostenbeteiligung von Anliegern teilweise auch sehr wertige Ausbau-Formen gewählt werden mussten. Hier erlaubt der Wegfall der o. g. Anlieger-Beteiligungen deutlich mehr Flexibilität. Sprich: Es sind zukünftig auch „kleinere Lösungen“ denkbar. Zuletzt wurde dies bewiesen bei der Ertüchtigung der Kapellenstraße in Pleitmannswang, wo mit wenig finanziellem Aufwand (ca. 100 TEUR) die „Hauptstraße“ des Ortsteils ertüchtigt wurde. Diesen Gestaltungsspielraum sollte der Gemeinderat gemeinsam mit den zu beauftragenden Planern nutzen.

Wichtig zu wissen: Bei Straßenbaumaßnahmen ist immer auch die Notwendigkeit der Erneuerung der Wasserleitungen, etc. zu beurteilen. Diese Kosten fallen zusätzlich zu den reinen Baukosten an und fließen dann in die Gebühren-Kalkulation ein. 

Der Gemeinderat hat durch die Schaffung und Besetzung einer Ingenieursstelle in der Gemeindeverwaltung die Voraussetzung geschaffen, dieses Projekt mit internen Ressourcen anzugehen.

Insofern schlägt der Bürgermeister vor, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen und im Laufe des Jahres Ergebnisse zu präsentieren:
1)        Bestandsaufnahme i. B. auf die Gemeindestraßen (Zustandsbeschreibung, Kategorisierung, Handlungsbedarf, etc.) inkl. gemeindeeigener Ortsverbindungsstraßen wie z. B. der Weg Richtung St. Ottilien, etc.
2)        Erarbeitung einer Priorisierung für die Straßen-Ertüchtigungen 
z. B. i. B. auf Verkehrssicherheit im Status quo, Bedeutung der Straße i. B. auf Nutzungszahlen, zu erwartende Kosten => auch in Verbindung mit Ertüchtigung Wasserleitung sowie ggf. Oberflächenentwässerung
3)        Vorbereitung eines Gemeinderats-Grundsatzbeschlusses zum weiteren Vorgehen
4)        Ggf. pilothafter Einstieg in eine erste, kostenoptimierte Straßenertüchtigungsmaßnahme als Referenzobjekt 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, folgende Ergebnistypen zu erarbeiten und i. R. einer GR-Sitzung zu präsentieren:

1) Bestandsaufnahme i. B. auf die Gemeindestraßen (Zustandsbeschreibung, Kategorisierung, Handlungsbedarf, etc.) inkl. gemeindeeigener Ortsverbindungsstraßen wie z. B. der Weg Richtung St. Ottilien, etc.
2) Erarbeitung einer Priorisierung für die Straßen-Ertüchtigungen 
z. B. i. B. auf Verkehrssicherheit im Status quo, Bedeutung der Straße i. B. auf Nutzungszahlen, zu erwartende Kosten => auch in Verbindung mit Ertüchtigung Wasserleitung sowie ggf. Oberflächenentwässerung
3) Vorbereitung eines Gemeinderats-Grundsatzbeschlusses zum weiteren Vorgehen
4) Ggf. pilothafter Einstieg in eine erste, kostenoptimierte Straßenertüchtigungsmaßnahme als Referenzobjekt

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, folgende Ergebnistypen zu erarbeiten und i. R. einer GR-Sitzung zu präsentieren:

1) Bestandsaufnahme i. B. auf die Gemeindestraßen (Zustandsbeschreibung, Kategorisierung, Handlungsbedarf, etc.) inkl. gemeindeeigener Ortsverbindungsstraßen wie z. B. der Weg Richtung St. Ottilien, etc.
2) Erarbeitung einer Priorisierung für die Straßen-Ertüchtigungen 
z. B. i. B. auf Verkehrssicherheit im Status quo, Bedeutung der Straße i. B. auf Nutzungszahlen, zu erwartende Kosten => auch in Verbindung mit Ertüchtigung Wasserleitung sowie ggf. Oberflächenentwässerung
3) Vorbereitung eines Gemeinderats-Grundsatzbeschlusses zum weiteren Vorgehen
4) Ggf. pilothafter Einstieg in eine erste, kostenoptimierte Straßenertüchtigungsmaßnahme als Referenzobjekt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr