Energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet / hier: Vorstellung der Ergebnisse der Potentialanalyse sowie Beauftragung der weiteren Schritte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö informativ 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Auslöser:
Das Themenfeld Straßenbeleuchtung rückt mehr und mehr in den Fokus. Neben wirtschaftlichen Fragen wie dem Sparen von Strom- und Wartungskosten spielen auch Faktoren wie Energieeffizienz bzw. eine menschen- und umweltfreundliche Ausgestaltung der Beleuchtung eine Rolle. In der Verwaltung gehen daher vermehrt Fragen z. B. zur Dimmbarkeit einzelner Leuchten ein. Auch der Anspruch, dass Straßenbeleuchtung im Optimalfall „nur“ Straßen und Wege, nicht aber Privatgrundstücke ausleuchtet, konnte aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten in der Vergangenheit nicht immer eingehalten werden.

Um Lösungsmöglichkeiten und korrespondierende Fördermöglichkeiten auszuloten, hat der Bürgermeister im Herbst 2021 das Büro HPE GmbH (Johanniskirchen) mit einer Erstbestandsaufnahme beauftragt. Gleichzeitig hat das Büro im Auftrag der Gemeinde einen Förderantrag beim Projektträger Jülich vor dem 31.12.21 gestellt, wodurch ein attraktiverer Fördersatz für eine mögliche spätere und vom Gemeinderat zu beschließende Projektumsetzung gesichert werden konnte.

Am 10.01.2022 fand unter Beteiligung der BGMs Staffler, Wagner und Well sowie der GR-Mitglieder Brix und Meissner und Kollegen aus dem Rathaus-Team eine Videokonferenz mit dem Büro HPE statt. Präsentiert wurden darin die Zwischenergebnisse sowie mögliche nächste Schritte. Diese werden nachfolgend zusammengefasst; die detaillierte Präsentation ist im Anhang zu finden:


Straßenbeleuchtung im Status quo:
Insgesamt 514 Leuchten im Gemeindegebiet erfasst, wovon 25 St  bereits „echte“ LED-Leuchten sind und 366 mit LED Leuchtmitteln bestückt wurden, die aber gegen „echte“ LED Leuchtenköpfe ausgetauscht werden sollten. Somit bleiben 489 Leuchten zur Umrüstung auf LED.

Die o. g. 514 Leuchten teilen sich auf in 18 verschiedene Bauformen und 16 unterschiedliche Wattagen. 

[Alle Angaben basierend auf einer von den Stadtwerken FFB bereitgestellten Liste]

Förderprogramme + Fördersatz sowie erwartete Kosten:
Realisierbar ist die Maßnahme nur bei Inanspruchnahme zweier ineinandergreifender Förderprogramme:
1)        Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,  durchgeführt von Projektträger Jülich kurz PTJ. => bereits beantragt
2)        Förderung der bayrischen Regierung Förderprogram „KommKlimaFör“.
Bei Bewilligung beider Förderstränge ist mit einer Förderung von 90% der förderfähigen Kosten (= Austausch Leuchtköpfe, Steuerungseinheiten, etc. mit Ausnahme der Planungskosten) zu rechnen. 

Eine aktuelle Kostenschätzung geht von förderfähigen Kosten f. d. Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung i. H. v. ~ 230 TEUR aus. Hinzu kommen die Kosten für Konzeption + Planung sowie Begleitung der Umsetzung und Neukonzeption des Wartungsvertrags (vgl. Leistungsspektrum HPE, aufbauend auf den bereits im letzten Jahr erbrachten Vorleistungen). 

Die exakte Menge der Energieeinsparung, Einsparungen bei Wartungskosten und implizite CO2-Einsparung kann nach der Einzelerhebung je Lampe (Status quo) und Neudefinition des Wartungsvertrags ermittelt werden. Näherungsweise kann davon ausgegangen werden, dass nach einer Umrüstung mit einem Jahresstromverbrauch von circa 29.000 kwh zu rechnen ist; Stand heute liegt dieser Wert bei rund 58.000.  
Mit einer CO2-Einsparung von 15,6 Tonnen p. a. ist zu rechnen (Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher deutscher Berufspendler, der ein Jahr lang täglich 40km konventionell mit dem PKW zur Arbeit fährt, produziert 1,5 Tonnen CO2 | Quelle: Umweltbundesamt, Mediendarstellung).  
Konservativ gerechnet, amortisiert sich das Projekt einschl. Kosten für Projektbegleitung und unter Einbeziehung der Förderung sowie Einsparungen im Wartungsvertrag nach ~ 6 Jahren für die Gemeinde. 

Herleitung der Amortisationsdauer des Projekts (Vollkostenbetrachtung, Zahlen gerundet, BruttoWerte): 
Einsparung Strom p. a. (aktuelle Konditionen)                        ~ 7.500 EUR
Einsparung Wartungskosten, etc. p. a.                                ~ 5.000 EUR
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Einsparungen p. a. nach Umsetzung                                     12.500 EUR
Wichtig: Aufgrund der tendenziell stetig steigenden Stromkosten, kann sich diese wirtschaftliche Betrachtung nochmals verbessern.

Eigenanteil Gemeinde an den Umsetzungskosten (10%):  23.000 EUR
Kosten für externe Unterstützung, etc.:                           50.000 EUR
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Kosten Gemeinde gesamt                                        73.000 EUR        
Geteilt durch Einsparungen p. a.                                12.500 EUR
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Amortisationsdauer in Jahren                                5,84 Jahre

                               
Ziele, die mit dem Projekt erreicht werden sollen:
  • Energieeinsparungen
  • Reduktion des Wartungsaufwands
  • Erreichen einer deutlich höheren Lebenserwartung der Leuchtmittel
  • Optimale Ausleuchtung; Vermeiden von Beeinträchtigungen privater Bereiche
  • Reduktion CO2-Emmisionen
  • Insektenschutz durch Anpassung Lichtfarbe; Umweltschutz
  • Bessere Steuerbarkeit des Netzes sowie einzelner Lampen (Stichworte Nachtabsenkung, …)


Mögliche nächste Schritte und grobe Zeitplanung:
1.        Inaugenscheinnahme und Prüfung aller vorhandenen Leuchten, digitale Kartierung der Leuchten.
2.        Parallel: Stellung der notwendigen Förderanträge, da das Projekt nur bei Bewilligung durchgeführt werden kann.
3.        Punktgenaue Konzeption der „Straßenbeleuchtung der Zukunft“ inkl. probeweiser Montage verschiedener Leuchten-Typen, um vor Ort eine Auswahl treffen zu können.
4.        Ausschreibung der Umsetzung (vsl. Herbst 2022)
5.        Umrüstung aller Leuchten im Jahr 2023 mit Ausnahme bereits ertüchtigter bzw. neuer Leuchten wie z.B. Ortszentrum. Zu prüfen ist auch, wie mit Leuchten in Straßen verfahren werden soll, die kurz vor der Sanierung stehen (z. B. Bauabschnitt Bahnhofstraße Teil II, …).
6.        Parallel: Neukonzeption des Wartungsvertrages für die Leuchten, nachdem sich das Wartungsverhalten bzw. die Ausfälle von Leuchten deutlich verringern werden und dementsprechend auch die fixen Kosten eines solchen Vertrages sinken sollen / müssen (Kosten heute: ~ 15 TEUR pro Jahr + Materialkosten; Vertrag läuft bis 2024 und muss ohnehin angepasst werden)


Aufbauend auf den im Jahr 2021 bereits erarbeiteten Ergebnistypen und gestellten Anträgen schlägt die Verwaltung vor, das Büro HPE mit der Begleitung und Durchführung des Projekts zu beauftragen. Wichtig: Die eigentliche Umsetzung der Arbeiten (= Lampentausch) wird durch das Büro HPE in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung ausgeschrieben und das Ausschreibungsergebnis dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Nachrichtlich: Das Büro HPE hat bereits eine große Zahl an Kommunen erfolgreich in der Neukonzeption der Straßenbeleuchtung (inkl. Förderwesen, …) begleitet. Beispiele sind in der angefügten Präsentation enthalten.

Gegenstand der heutigen Beschlussvorlage ist NICHT eine mögliche Vorfestlegung auf Lampenmodelle, etc. Mit dem heutigen Beschluss soll stattdessen der Startschuss für ein vermutlich zwei Jahre dauerndes Projekt gegeben werden. Technische und gestalterische Weichenstellungen folgen zu einem späteren Zeitpunkt und werden dem Gemeinderat jeweils zur Entscheidung vorgelegt. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich notwendiger Förderzusagen die energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Erhalt der Förderung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Anträge zu stellen. 

Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat das Büro HPE GmbH mit der umfänglichen Begleitung der Maßnahme (vgl. angefügtes Folge-Angebot vom 12.01.2022, Brutto-Kosten von max. rd. 50 TEUR brutto – je nach Abruf Leistungsphasen). Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 sowie 2023 einzustellen.

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, vor einer Umsetzung verschiedene Lampentypen sowie Steuerungsmöglichkeiten exemplarisch zu verproben. Gemeinderat und interessierte Bürgerschaft sollen hier eingebunden werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich notwendiger Förderzusagen die energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Erhalt der Förderung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Anträge zu stellen. 

Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat das Büro HPE GmbH mit der umfänglichen Begleitung der Maßnahme (vgl. angefügtes Folge-Angebot vom 12.01.2022, Brutto-Kosten von max. rd. 50 TEUR brutto – je nach Abruf Leistungsphasen). Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 sowie 2023 einzustellen.

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, vor einer Umsetzung verschiedene Lampentypen sowie Steuerungsmöglichkeiten exemplarisch zu verproben. Gemeinderat und interessierte Bürgerschaft sollen hier eingebunden werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr