Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich "Brandenberger Feld" / hier: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Flurstück Nr. 854, Gmkg. Türkenfeld - Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“; Aufstellungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1BauGB SOWIE Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld zur Darstellung einer Sonderbaufläche auf dem Flurstück Nr. 854, Gmkg. Türkenfeld mit Zweckbestimmung Photovoltaik; Änderungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB UND Ermächtigung des Bürgermeisters bzgl. weitergehenden Aufträgen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2022 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Durch den Eigentümer der Flurnummer 854 (Gem. Türkenfeld) wird beantragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans in Erwägung zu ziehen. Ziel ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Speicherkomponente auf Flurnummer 854 (Gem. Türkenfeld). 

Nachdem das Gremium mit dem Sachverhalt bereits einmal informell befasst wurde (positive Tendenz), soll nun eine formelle Beschlussfassung (siehe Beschlussvorschläge) herbeigeführt werden. 

Beschreibung des Projekts / Dimensionierung / fachliche Einordung: 
Angefragt ist die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf Flurnummer 854 (Gemarkung Türkenfeld). Das Flurstück hat eine Größe von 22.849 m². Im Flächennutzungsplan ist das Areal als „landwirtschaftliche Fläche dargestellt“. Antragsteller, Bauherr und späterer Betreiber der Anlage wäre in Personalunion der Eigentümer der Fläche; ein Fremdbeteiligungsmodell ist aussagegemäß nicht geplant. Die Fläche wird heute landwirtschaftlich genutzt, hat aber – was mehrere Aussagen unterfüttern – eine eher untergeordnete landwirtschaftliche Bedeutung aufgrund der Bodenbeschaffenheit, der leichten Hanglage und der Tatsache, dass gewissen Kulturen durch den direkt angrenzenden Wald Wasser tendenziell entzogen wird. Die Anlage würde sich nach Ansicht der Verwaltung durch die teilweise Anordnung am Waldrand und die spezielle Form und Lage der Fläche verträglich in das Landschaftsbild einfügen. Alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sollen analog der Anlage „Alter Brenner“ auf der Fläche direkt realisiert werden, z. B. durch Maßnahmen entlang des Waldrands, spezielle Einsaaten und eine potente Eingrünung, die gleichzeitig als Sichtschutz dienen soll. Ein Vorgespräch mit den Stadtwerken hat ergeben, dass ein Anschluss der angestrebten Anlagenleistung an vorhandene Netzstrukturen grds. möglich wäre.

Die Anlage würde lt. Antragsteller eine Leistung von 2.913,90 kWp haben und pro Jahr circa 3,40 MWh Strom produzieren. Zum Vergleich: Die produzierte Strommenge entspricht dem Strombedarf von ca. 1.150 Haushalten bei einer rechnerischen CO2-eq Ersparnis von ca. 2.360 Tonnen.

An die Anlage angegliedert sein soll ein Strom-Speicher mit einer Kapazität von 10.000-15.000 kWh. Hierbei handelt es sich um ein Zertifiziertes Sicherheitskonzept für Havariefall inkl. integrierter Feuerlöschanlage, entsprechender Einfassung, etc.   

Räumliche Einordung der geplanten Anlage / Lageplan:


Darstellung des geplanten Anlagen-Aufbaus (blau = PV-Module / rot = Speicher):
 
Seitens des Antragstellers liegt eine Erklärung vor, die die Übernahme sämtlicher Planungskosten unabhängig vom tatsächlichen Ausgang eines Bauleitverfahrens garantiert. Insofern können nach Ansicht der Verwaltung im Rahmen der heutigen Sitzung die notwendigen formalen Beschlüsse zum Start des Bauleitverfahrens gefasst werden, sofern dies dem Mehrheitswillen des Gremiums entspricht. 

Rein nachrichtlich: 
1)        Der Flächen-Eigentümer wäre aussagegemäß bereit, eine eigene Gesellschaft für die Anlage zu gründen (mit Sitz in Türkenfeld), was dafür sorgen würde, dass nahezu die komplette Gewerbesteuer (~ 18 TEUR p. a. über eine geschätzte Laufzeit von bis zu 30 Jahren) einer möglichen Anlage vor Ort verbliebe. 
2)        Zudem ist der Eigentümer analog der aktuell in Planung befindlichen Anlage „Alter Brenner“ grds. bereit, die gesetzlich im sog. EEG vorgesehene max. Vergütung je erzeugter kwh an die Gemeinde abzuführen (0,02 cent / entspräche circa 7 TEUR p. a.). Eine Entscheidung hierüber wäre losgelöst von der baurechtlichen Betrachtung im Sinne der völligen Freiheit der Gemeinde bzgl. Planungshoheit, etc. zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen.  

Beschluss 1

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Flurstück 854, Gmkg. Türkenfeld - Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“; Aufstellungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1BauGB

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan. Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 854 der Gemarkung Türkenfeld (gemäß Lageplan, sh. Sachvortrag). Der Flächenumfang beträgt ca. 3 Hektar. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebiets „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie „reg. Grünzug“ dar.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld zur Darstellung einer Sonderbaufläche auf dem Flurstück Nr. 854, Gmkg. Türkenfeld mit Zweckbestimmung Photovoltaik; Änderungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 854 der Gemarkung Türkenfeld (gemäß Lageplan, sh. Sachvortrag). Der Flächenumfang beträgt ca. 3 Hektar. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebiets „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie „reg. Grünzug“ dar. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Durchführungsvertrags mit dem Antragsteller

Der Bürgermeister wird ermächtigt, wie vom Antragsteller angeboten einen Durchführungsvertrag abzuschließen. In diesem soll u. A. die Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten, etc. festgeschrieben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros sowie ggf. weiterer notwendiger Gutachten auf Basis der Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, ausgehend von der Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers, ein geeignetes Planungsbüro mit der umfänglichen Begleitung des Verfahrens wie in diesem Sachvortrag dargestellt zu beauftragen. Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister, etwaige weitergehende Gutachten, etc. in Auftrag zu geben, sofern diese für das Vorantreiben des Verfahrens notwendig sind und die Übernahme der Kosten durch den Antragsteller gesichert ist.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2022 15:06 Uhr