Breitbandausbau in der Gemeinde / hier: Vorstellung des Ergebnisses der Prüfung der Nacherschließbarkeit (innerörtlich) gelegener und heute nicht erschlossener Anwesen [sog. Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)] sowie Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Im Rahmen der Januar-Sitzung 2023 hat der Gemeinderat ein Fachbüro (Corwese GmbH – Beratung, Strategie, Prozesse) beauftragt, mithilfe einer sog. „Markterkundung“ das Potential einer staatlich geförderten Nacherschließung von derzeit noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossenen Haushalten zu erheben.

Ergebnis der Markterkundung:
Nach Abschluss der Markterkundung hat das beauftragte Fachbüro die Rückmeldungen ausgewertet und kommt zu folgendem Schluss (E-Mail vom 26.06.2023):
„Mit der bayerischen Gigabitrichtlinie fördert der Freistaat Bayern gigabitfähige Breitbandnetze auch in Bereichen, in denen bereits eine Bandbreite von mehr als 30 Mbit/s im Download verfügbar ist. 
Die Aufgreifschwelle, die die Bandbreite beschreibt, unterhalb derer eine Förderung möglich ist, wurde für Privatanschlüsse auf 100 Mbit/s im Download und für gewerbliche Anschlüsse auf 200 Mbit/s symmetrisch festgelegt. 
Förderfähig ist der Breitbandausbau jedoch nur in sogenannten weißen Flecken (kein Netz mit mindestens 30 Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netz mit 30 Mbit/s im Download).  
Zur Festlegung der förderfähigen Erschließungsgebiete ist somit eine aufwändige und detaillierte Voruntersuchung erforderlich. So muss der Zuwendungsempfänger beispielsweise hausgenau die verfügbaren Versorgungsbitraten der unterschiedlichen Netzbetreiber ermitteln und darstellen. 
Hierbei ist darüber hinaus noch zwischen Gewerbebetrieben und Privathaushalten zu unterscheiden.
Laut Rückmeldung zur Markterkundung sind bereits 1248 von 1329 mittels Glasfaser versorgt. Diese Adressen sind demzufolge auch nicht förderfähig.
Das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung erbrachte generell 81 förderwürdige Adresspunkte, ein Großteil davon sind aber unbebaute Grundstücke, denen bisher noch keine Adressen zugewiesen wurden. Nur 29 dieser Adresspunkte ist bereits eine amtliche Adresse zugewiesen.
Die maximale Fördersumme berechnet sich lediglich aus den Adresspunkten mit amtlich zugeordneten Adressen.
29 Adressen * 2.500 € = 72.500 €
Bei zu erwartenden Baukosten von rund 200.000 € würde das bedeuten, dass die Gemeinde Türkenfeld einen Eigenanteil von 127.500 € übernehmen muss.
Wir empfehlen deshalb in einem möglichen Vergabeverfahren eine entsprechende Deckelung auf 200.000 € einzubauen. In diesem Fall kann das Vergabeverfahren ggf.  wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden.“


Fazit und Handlungsempfehlung der Gemeindeverwaltung:
Die Gemeindeverwaltung kann sich dem Vorschlag des Fachbüros NICHT anschließen. Für „nur“ 29 Hausanschlüsse müssten aus dem Gemeindehaushalt ~ 127.500 Euro aufgewendet werden. Dies bedeutet Kosten je Anschluss aus Mitteln der Gemeinde in Höhe von ~ 4.400 EUR. Diese Summe steht in der Gesamtschau nicht im Verhältnis zum gesamthaften Nutzen für die Gemeinde. 

Für derzeit nicht angeschlossene Haushalte bleibt grds. die Beantragung eines Anschlusses beim Betreiber des Netzes, der Deutschen Glasfaser (DG). Seitens der DG wurde dem Bürgermeister zugesichert, durch eine Weiterentwicklung der Verfahren und Auswahl neuer Sub-Unternehmer hier Tempo aufzunehmen. Erste Anschlüsse wurden in den letzten Monaten erfolgreich realisiert. 
Nicht geheilt werden kann durch einen Anschluss-Antrag bei der DG die Tatsache, dass möglicherweise Leitungskapazitäten in einzelnen Straßen nicht ausreichen, um weitere Anschlüsse zu realisieren. 




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Markterkundung zur Kenntnis und beschließt aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit von einem öffentlichen geförderten Ausbau derzeit abzusehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Markterkundung zur Kenntnis und beschließt aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit von einem öffentlichen geförderten Ausbau derzeit abzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 10:12 Uhr