Erschließung von Neubaugebieten / hier: Grundsatzbeschluss über die Einbeziehung sog. Erschließungsträger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat arbeitet seit Beginn der Wahlperiode an verschiedenen Bauleitverfahren. Diese sollen münden in die Schaffung von Bauland. Parallel zum Planungsprozess empfiehlt die Verwaltung, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Weichenstellungen i. B. auf die möglichen späteren Erschließungstätigkeiten vorzunehmen. Hierunter ist die infrastrukturelle „Bebaubarmachung“ neu ausgewiesener Bauflächen zu verstehen. Dazu zählen der Bau von Wegen und Straßen, Spielplätzen, sämtlicher Versorgungsleitungen, Kanal, ggf. Oberflächenentwässerung, Hochwasserschutzmaßnahmen, Straßenbeleuchtung, etc. 

Die konkrete (Ausführungs)-Planung der Erschließungsmaßnahmen, die Ausschreibung der Aufträge und die Überwachung der Umsetzung stellen zeitintensive Arbeiten dar. Das Rathaus-Team ist aufgrund div. parallellaufender Projekte nicht in der Lage, hier eigenständig die Federführung zu übernehmen. Viele umliegende Gemeinde stehen vor ähnlichen Herausforderungen und bedienen sich darum seit geraumer Zeit sog. „Erschließungsträger“. Hierbei wird – nach Ausschreibung der Aufgabe – ein Dritter mit all den oben genannten Aufgaben inkl. Abrechnung der Erschließungskosten beauftragt. Die Gemeinde bleibt in der Rolle des „Projektauftraggebers“ und wird regelm. in den Erschließungsprozess eingebunden. Neben der Zeitersparnis für das Rathaus-Team entstehen den Erfahrungen anderer Kommunen nach weitere Vorteile: 
  • Sämtliche während der Bauphase anfallenden Kosten werden durch den Erschließungsträger vorfinanziert. Erst bei „Übergabe“ der baufertigen Grundstücke erfolgt eine Abrechnung der Erschließungskosten.
    Hierdurch wird die Liquidität der Gemeinde spürbar geschont. Die Vorfinanzierungskonditionen richten sich nach den üblichen Zins-Konditionen für kurzlaufende Kommunaldarlehen. 
  • Erfahrungen zeigen, dass erfahrene Erschließungsträger meist günstigere Konditionen bei der Ausschreibung von Bauleistungen erzielen als Kommunen, wenn diese direkt als Auftraggeber auftreten.
  • Die Gemeinde bzw. anteiligen Flächen-Eigentümer erhalten „baufertige“ Grundstücke übergeben; langwierige Nacharbeiten sind vertraglich Aufgabe des Erschließungsträgers.
  • Namhafte Erschließungsträger agieren professionell. Dies bedeutet, dass diese „nichts Anderes machen, als Baugebiete zu erschließen“. Insofern sind hier aussagegemäß größere Ingenieur- und Projektsteuerungsteams beschäftigt, die über langjährige Erfahrungen verfügen.
  • Alle der Gemeinde im Bauleitverfahren entstandenen Planungskosten fließen in die Erschließungskosten-Kalkulation ein. Die Gemeinde bekommt diese voll erstattet. 
  • Über einen städtebaulichen Vertrag werden alle Rechte und Pflichten in dem Verfahren standardisiert definiert. 

Erschließungsträger berechnen für Ihre Leistungen ein Honroar. Überschlägig kann festgehalten werden, dass ein niedriger einstelliger Eurobetrag je Quadratmeter erschlossenem Bauland an Honorar anfällt.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat in Vorbereitung auf anstehende Erschließungsmaßnahmen im Jahr 2024 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

EXEMPLARISCH hat die Verwaltung einen namhaften Erschließungsträger gebeten, unverbindlich ein Musterangebot abzugeben. Dieses findet sich im Anhang. Aus Gründen des Datenschutzes wird darum gebeten, den Namen des Anbieters nicht öffentlich zu nennen.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, bei der Neuerschließung von Baugebieten auf die Dienste sog. Erschließungsträger zurückzugreifen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu jeweils gegebenen Zeitpunkten Angebote von am Markt anerkannten Erschließungsträgern einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Neuerschließung von Baugebieten auf die Dienste sog. Erschließungsträger zurückzugreifen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu jeweils gegebenen Zeitpunkten Angebote von am Markt anerkannten Erschließungsträgern einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2023 12:30 Uhr