Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kreuzstraße": Errichtung eines Anbaus an bestehende Garage, Weißenhornstr. 6, Fl. Nr. 259/45, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2023
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück Fl. Nr. 259/45, Gemarkung Türkenfeld, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“. Im Bebauungsplan aus 1993 ist bei Hauptgebäuden und Garagen nur ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35°- 43° zulässig.
Für eingeschossige Anbauten ist ungeachtet der vorgeschriebenen Hauptfristrichtung im gesamten Bauraum auch ein Pultdach in gleicher Dachneigung zugelassen (Festsetzung Nr. 5 b).
Der Antragsteller beantragt eine isolierte Befreiung für die Festsetzung Nr. 5 b des Bebauungsplanes. Der eingeschossige Anbau an die Garage soll mit einem Pultdach, Dachneigung 5°, errichtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt werden, da eine Neigung mit 35° als Neubau an die bestehende Garage aus technischer Sicht nicht sinnvoll realisierbar ist. Vergleichsweise wurde 2020 in der Kreuzstr. 23 die Errichtung einer Garage mit Flachdach isoliert befreit.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ für das Grundstück Fl. Nr. 259/45, Gemarkung Türkenfeld in Bezug auf die Dachneigung des Anbaus an die Garage zu. Es wird ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° gewährt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ für das Grundstück Fl. Nr. 259/45, Gemarkung Türkenfeld in Bezug auf die Dachneigung des Anbaus an die Garage zu. Es wird ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2023 09:51 Uhr