Einführung eines sog. "Baumkatasters" für ausgewählte Bäume in öffentlichem Eigentum entlang von Straßen, Wegen sowie rund um gemeindliche Liegenschaften


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Aufgrund jüngster Ereignisse und getrieben durch die Tatsache, dass die breite Mehrheit der Kommunen bereits technisch gestützte Baumkataster führt, schlägt die Verwaltung vor, ein solches Kataster auch für das Gemeindegebiet anzulegen. Die Gemeinde gibt bereits heute einen fünfstelligen Eurobetrag pro Jahr für die Begutachtung von Bäumen bzw. die Sicherung (im Falle von Sturmschäden, etc.) aus. Dieses Vorgehen nach gängigem Standard zu optimieren, erscheint aus verschiedenen Gründen sinnvoll.

Wichtig dabei: Erfasst werden nur relevante Bäume, die folgende Kriterien erfüllen:
1)        Öffentliches Eigentum (und damit Verantwortung)
2)        Stehend entlang von Straßen und Wegen oder rund um kommunale Liegenschaften         wie Schule (Erfassung der Bäume bereits abgeschlossen), Kindergärten & Co.
3)        Potentielle Gefahrensituation bei Windbruch, etc.

Aus Sicht der Verwaltung sprechen folgende Gründe für die erstmalige Erstellung und laufende Pflege eines gemeindlichen (IT-gestützten) Baumkatasters:

1.        Bestandsaufnahme und Dokumentation: Ein Baumkataster ermöglicht eine         umfassende Bestandsaufnahme und Dokumentation relevanter Bäume im         öffentlichen Bereich. Dadurch können wichtige Informationen wie Baumart,         Standort, Gesundheitszustand und Pflegemaßnahmen zentral erfasst werden.
2.        Effiziente Pflege und Planung: Durch ein Baumkataster können Pflegemaßnahmen         wie Baumschnitt, Krankheitsbekämpfung und Baumerhaltung besser geplant,         koordiniert und effizient durchgeführt werden. Dies führt langfristig zu einem         gesünderen Baumbestand und einer verbesserten Sicherheit im öffentlichen Raum.
3.        Verkehrssicherheit: Ein Baumkataster ist essentiell für die Gewährleistung der         Verkehrssicherheit. Durch die regelmäßige Überprüfung und Bewertung des         Baumbestandes können potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und         entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Unfälle und Schäden durch         herabfallende Äste oder instabile Bäume zu verhindern.
4.        Versicherungstechnische Verpflichtung der Gemeinde: Die Führung eines solchen         Baumkatasters ist oftmals aus versicherungstechnischen Gründen verpflichtend. Ein         gut gepflegter, dokumentierter Baumbestand trägt dazu bei, potenzielle         Haftungsrisiken für die Gemeinde zu minimieren und einen reibungslosen         Versicherungsschutz zu gewährleisten.
5.        Erhöhte Notwendigkeit durch extreme Wetterereignisse: Die jüngsten extremen         Wetterereignisse und Stürme unterstreichen die Dringlichkeit eines Baumkatasters.         Die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung des Baumbestandes sind         unerlässlich, um potenzielle Risiken und Schäden durch Wettereinflüsse zu         minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu stärken.
6.        Weitverbreiteter Standard in anderen Kommunen: Die Einführung eines         Baumkatasters gehört bereits in vielen Kommunen zum Standardverfahren zur         nachhaltigen Verwaltung des Baumbestandes. Die Erfahrungen aus anderen         Gemeinden können als Leitfaden dienen, um effiziente Strategien zur Pflege und         Dokumentation unserer Bäume zu entwickeln.
7.        Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Alle relevanten Bäume im         öffentlichen Eigentum sollen in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Zukünftig         ist eine jährliche Überprüfung vorgesehen, um den Gesundheitszustand und die         Sicherheit der Bäume zu gewährleisten. Bei Bedarf können zusätzliche         Überprüfungen durchgeführt werden, um schnell auf Veränderungen reagieren zu         können.

Einmalkosten und laufende Ausgaben: Die Einrichtung des Baumkatasters erfordert Einmalkosten in Höhe von circa 30.000 Euro (beinhaltet professionelle Kartierung des Bestandes, Zustandserfassung, Erstellung Pflegeplan sowie Softwareintegration in bestehende Programme). Wie oben erwähnt: Die Gemeinde investiert bereits jährlich einen fünfstelligen Eurobetrag in die Durchführung von Baumkontrollen, etc.. Zudem besteht bereits ein Baumkataster für die Schule, das als Vorbild und zur Koordination genutzt werden kann.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einmalausgaben von circa 30 TEUR, die im Haushalt 2024 zu veranschlagen sind und in den Haushaltsentwurf aufgenommen wurden. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Baumkatasters wie im Sachvortrag dargestellt und genehmigt hierfür ein Rahmenbudget von 30 TEUR brutto, das im Bauunterhalts-Haushalt des Jahres 2024 einzuplanen ist. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, notwendige Aufträge zu vergeben. Bzgl. der Auswahl des Software-Tools ist auf eine volle Integrationsfähigkeit in bestehende Programmstrukturen zu achten. Dem Gemeinderat ist nach der Ersterstellung des Katasters Bericht zu erstatten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Baumkatasters wie im Sachvortrag dargestellt und genehmigt hierfür ein Rahmenbudget von 30 TEUR brutto, das im Bauunterhalts-Haushalt des Jahres 2024 einzuplanen ist. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, notwendige Aufträge zu vergeben. Bzgl. der Auswahl des Software-Tools ist auf eine volle Integrationsfähigkeit in bestehende Programmstrukturen zu achten. Dem Gemeinderat ist nach der Ersterstellung des Katasters Bericht zu erstatten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr