Geschiebesperre Höllbach (Nähe Peutenmühle) / hier: Informationen zum Zustand und Freigabe eines Budgets für Ertüchtigungsmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde ist für den Unterhalt sog. „Gewässer dritter Ordnung“ (GEW III) zuständig. GEW III sind zumeist kleinen Gewässer und Bäche. Für GEW III liegt die Verpflichtung zum Ausbau und zur Unterhaltung im Allgemeinen bei den Gemeinden. Hierzu zählen bspw. der Höllbach, div. Entwässerungsgräben, der Dorfweiher und andere Elemente.

Im Haushalt werden alljährlich Mittel eingestellt, mit denen z. B. das Mähen von Entwässerungsgräben, Bachufern, etc. finanziert werden. Wie nach den jüngsten Starkregen-Ereignissen und den gewonnenen Erfahrungen bereits angekündigt, sind in diesem Jahr intensivere Maßnahmen als gewöhnlich notwendig, nachdem z. B. im Oberlauf des Höllbachs festgestellt wurde, dass der dort vorzufindende Bewuchs das Abfließen von Wasser behindern kann.  Eine Kostenschätzung für diese Arbeiten gibt es nicht, weil rein nach Aufwand (und teilweise unter Einsatz interner Kräfte) abgerechnet wird. In jedem Fall ist mit einer kleineren fünfstelligen Summe zu rechnen. 

HINZU kommt nun noch die Notwendigkeit, die sog. Geschiebesperre Höllbach (Nähe Peutenmühle) zu ertüchtigen. Die Anlage wurde vor Jahrzehnten errichtet und soll eine Art Absetzbecken für den Höllbach sein, bevor die Wassermengen Richtung Amper-Moos und schlussendlich Amper abfließen.  Die Geschiebesperre hat eine Gesamtausdehnung von ~ 10.000m². Wichtigste Einrichtung ist ein kontrollierter Auslass (sog. Mönch), der dazu dient, auch mitgeführte Äste, etc. zurückzuhalten. In der Hauptsache ist es Aufgabe der Geschiebesperre, mitgeführte Sedimente (Sand, etc.) abzusetzen. Bei einem jüngst durchgeführten Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt wurde die Notwendigkeit unterstrichen, den Bereich direkt vor dem sog. Mönch auszubaggern, nachdem - auch in Folge der jüngsten Ereignisse – große Massen an Absetzungen dort vorzufinden sind. Das Ausbaggern kann aufgrund der Lage und Dimension nur mit Spezialgerät (z. B. Bagger mit langem Ausleger, …) erfolgen. Eine grobe Kostenschätzung nennt Aufwände in Höhe von mind. 20 TEUR. Aufgrund der vsl. Höhe der Aufwände und der Tatsache, dass es sicher zu einer Überziehung der Haushaltsstelle kommt, erfolgt eine Befassung des Gemeinderats.

Die nachfolgende Grafik soll dazu dienen, die Lage der Geschiebesperre räumlich einzuordnen:




Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Auf der HHST 6900.5000 sind 15 TEUR eingeplant. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Handlungsbedarf zur Kenntnis. Zusätzlich zu den laufenden Unterhaltsarbeiten (= Aufgabe der laufenden Verwaltung) gibt der Gemeinderat weitere Mittel in Höhe von 20 TEUR frei, um die skizzierten Arbeiten im Umfeld der Geschiebesperre voranzutreiben. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Handlungsbedarf zur Kenntnis. Zusätzlich zu den laufenden Unterhaltsarbeiten (= Aufgabe der laufenden Verwaltung) gibt der Gemeinderat weitere Mittel in Höhe von 20 TEUR frei, um die skizzierten Arbeiten im Umfeld der Geschiebesperre voranzutreiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 09:51 Uhr