Erweiterung des Feuerwehrhauses Türkenfeld / hier: Beschlussfassung hinsichtlich der nächsten Schritte, insb. der Ausschreibung der Planungsleistungen zur Erlangung einer Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2024
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Im Rahmen der Januar-Sitzung 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, eine Vorstudie in Auftrag zu geben um die baulichen Möglichkeiten für die notwendige Erweiterung des Feuerwehrhauses Türkenfeld zu prüfen. Möglich wurde dies überhaupt erst durch den im Vorfeld gelungenen Ankauf eines direkt angrenzenden Grundstücks an das Bestandsgebäude. Im Rahmen der Juli-Sitzung 2024 wurden dem Gremium die Ergebnisse der Vorstudie vorgestellt, nachdem diese zuvor mit den Verantwortlichen der Feuerwehr besprochen wurden.
Der Bürgermeister konnte die Entwürfe zwischenzeitlich mit dem Landratsamt vorbesprechen; entsprechendes Feedback fließt in die nächsten Planungsschritte ein.
Neben der unbestrittenen fachlichen Notwendigkeit des geplanten Erweiterungsbaus ist es die Aufgabe des Gemeinderats, die verschiedenen Investitionsbedarfe der Gemeinde im Sinne einer nachhaltigen Finanzplanung im Blick zu behalten. Die Verwaltung hat darum im Rahmen der heutigen Sitzung dem Gremium eine ausführliche Aufstellung der erwarteten Investitionsbedarfe der nächsten Jahre vorgelegt. Besagte Aufstellung (inkl. der angenommenen Prämissen) zeigt, dass die nächsten Jahre in vielerlei Hinsicht herausfordernd werden. Aufgrund der Rücklagen-Situation und mit einem klug gewählten Vorgehen kann es aber gelingen, die verschiedenen Investitionsbedarfe abzuarbeiten. Hinzu kommt, dass die Erfahrung zeigt, dass die konkreten Realisierungszeitpunkte einzelner Projekte z. B. in Abhängigkeit zu Förderantragsverfahren von ursprünglichen Planungen stark abweichen können.
Weil damit zu rechnen ist, dass die notwendigen Planungsarbeiten für die Erstellung einer genehmigungsfähigen Eingabeplanung für den Erweiterungsbau des Feuerwehrhauses mind. 12-18 Monate in Anspruch nehmen, schlägt die Verwaltung Folgendes vor:
- Vergaberechts-konform wird die Planungsleistung für die Erstellung einer genehmigungsfähigen Eingabeplanung (Leistungsphase 1-4) ausgeschrieben. Ein Fachbüro soll die Ausschreibung begleiten.
Ausgehend von der aktuellen Kostenannahme des Projekts ist mit Planungskosten von
~ 210 TEUR zu rechnen (bezogen auf alle Leistungsphasen, wobei die Gemeinde frei ist, nach jeder Leistungsphase die Planung abzubrechen, sofern nötig), die der Gemeinderat als Budget bereitstellt und die in die Finanzplanung der nächsten Jahre einzustellen ist.
- Erstellung einer genehmigungsfähigen Eingabeplanung in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Feuerwehr sowie dem zuständigen Referenten.
- Vorstellung der Planung im Gemeinderat und Freigabebeschluss vor Einreichung der Planungsunterlagen.
- Parallel: Klärung konkreter Zuschuss-Optionen
Ziel ist es, in den nächsten 18-24 Monaten eine Baugenehmigung zu erwirken. Hierdurch wird erreicht, dass auch in finanziell und wirtschaftlich schwierigen Phasen keine Zeit verloren geht. Gleichzeitig wird der Gemeinderat dann in die Lage versetzt, einen konkreten Umsetzungsbeschluss in Abhängigkeit zur Finanzierbarkeit zu fassen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Aktuell: Planungskosten
Perspektivisch: Baukosten i. H. v. 2 Mio. EUR + Heizungs- und Klimatechnik; Preis stark abhängig vom Beginnzeitpunkt des Baus und dann vorherrschender Bedingungen am Markt. Zu beleuchten auch z. B. Ausbaustandard Dachgeschoss als Kosten-Stellschraube.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt wie folgt bzw. beauftragt die Verwaltung:
- Vergaberechts-konform wird die Planungsleistung für die Erstellung einer genehmigungsfähigen Eingabeplanung ausgeschrieben, mit Option auf die weiteren notwendigen Leistungsphasen. Ein Fachbüro soll die Ausschreibung begleiten.
Ausgehend von der aktuellen Kostenannahme des Projekts ist mit Planungskosten von
~ 210 TEUR zu rechnen, die der Gemeinderat als Budget bereitstellt und die in die Finanzplanung der nächsten Jahre einzustellen ist.
- Erstellung einer genehmigungsfähigen Eingabeplanung in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Feuerwehr sowie dem zuständigen Referenten.
- Vorstellung der Planung im Gemeinderat und Freigabebeschluss vor Einreichung der Planungsunterlagen.
- Parallel: Klärung konkreter Zuschuss-Optionen
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt wie folgt bzw. beauftragt die Verwaltung:
- Vergaberechts-konform wird die Planungsleistung für die Erstellung einer genehmigungsfähigen Eingabeplanung ausgeschrieben, mit Option auf die weiteren notwendigen Leistungsphasen. Ein Fachbüro soll die Ausschreibung begleiten.
Ausgehend von der aktuellen Kostenannahme des Projekts ist mit Planungskosten von
~ 210 TEUR zu rechnen, die der Gemeinderat als Budget bereitstellt und die in die Finanzplanung der nächsten Jahre einzustellen ist.
- Erstellung einer genehmigungsfähigen Eingabeplanung in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Feuerwehr sowie dem zuständigen Referenten.
- Vorstellung der Planung im Gemeinderat und Freigabebeschluss vor Einreichung der Planungsunterlagen.
- Parallel: Klärung konkreter Zuschuss-Optionen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2024 11:07 Uhr