Sanierung und Umbau des Schulschwimmbades der "Grund- und Mittelschule Türkenfeld" / hier: Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.11.2023 ö 14
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage / Historie: 
Der Gemeinderat hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit dem Thema „Sanierung Schwimmbad“ befasst. Richtungsweisend dabei war u. A. die Sitzung am 19.07.2023. In dieser wurden mehrere Planungsvarianten vorgestellt und schlussendlich die Entscheidung für die kostengünstigste Umsetzungsvariante getroffen. Parallel wurden div. (Fach)-Planungsleistungen vergeben um die Kostenschätzungen zu konkretisieren. Seither haben die Gemeindeverwaltung, das federführend beauftragte Büro und die relevanten Fachplaner intensiv an einer Detaillierung der Planungen gearbeitet. Diese mündeten schlussendlich in die Einreichung eines Bauantrags. Hinzu kommt, dass seit dem ursprünglichen Start des Projekts im Jahr 2018 diverse Pflichtaufgaben hinzugekommen sind, die aus rein finanzieller Sicht die Sanierung des Bades als nicht durchführbar erscheinen lassen.

Nachdem ab März 2024 absehbar war, dass die Kostenannahmen nochmals deutlich steigen, haben Bürgermeister und Gemeinderat entschieden, die Thematik breit angelegt in der Bürgerversammlung (25.04.2024) anzusprechen. Im Vorfeld wurde eine vierseitige Bürgerinformation mit detaillierten Informationen verteilt (siehe Anhang). Ziel war es, die anspruchsvolle Ausgangslage allen Bürgerinnen und Bürgern transparent zu machen. Die Bürgerversammlung und viele zu dem Thema geführten Gespräche sollten dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, ein Stimmungsbild aus der Bevölkerung zu bekommen.

In der Bürgerversammlung wurde besprochen, vor einer finalen Entscheidung mehrere letzte „Rettungsansätze“ für das Projekt zu prüfen. Neben einer Umfrage unter bzw. bei potentiell mitnutzenden Kommunen und Schwimmschulen Stand die Frage im Fokus, wie ggf. der Anteil staatlicher Zuschüsse erhöht werden kann. Bisher wurde seitens der Landesbehörden immer argumentiert, dass eine Förderung parallel zur bereits zugesagten Bundesförderung NICHT möglich sei. Über einen Hinweis einer engagierten Sachbearbeiterin beim zuständigen Projektträger des Bundes konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es wohl durchaus Fälle gibt, bei denen durch eine bewusste Projekt-Teilung Bundes- mit Landesfördermitteln kombiniert werden können. Langwierige (aber produktive Gespräche) mit der Regierung von Oberbayern förderten schlussendlich zu Tage, dass eine Co-Förderung bei entsprechender Abgrenzung möglich ist. Ergänzend wurden weitere kostendämpfende Faktoren geprüft, z. B. Möglichkeiten, die sich aus dem tw. geänderten Umsatzsteuerrecht ergeben.

Aktueller Stand und Ergebnis der „Rettungsbemühungen“: 
  • Mit Datum vom 27.11.2024 hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck die geplante Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme genehmigt. Es liegt also ein rechtskräftiger Bescheid vor i. S. „Baugenehmigung“. Diese ist Voraussetzung für eine Landesförderung. 
  • Parallel hat die Verwaltung intensiv am Abschluss der für die Erteilung eines Förderbescheides des Bundes notwendigen Arbeiten / Dokumentationen gearbeitet. 
    Mit Bescheid vom 02.12.2024 teilt die zuständige Bundesförderstelle mit, dass eine Förderung i. H. v. max. 1,540 TEUR gewährt wird (=> parallel zu einer möglichen Förderung durch den Freistaat Bayern). Die Fördersumme würde sich beim Ziehen der Umsatzsteuer-Option vsl. verringern, in diesem Fall nur die Nettobaukosten herangezogen werden können. Sprich Bundesförderung läge bei ca. 1.441.000,00 € und Landesförderung bei 983.373,00 €. Diese Summen hängen aber immer von den am Ende stehenden Nettogesamtkosten ab.
    Voraussetzung für die Erlangung des Förderbescheids des Bundes war das Vorliegen der sog. „Baufachlichen Stellungnahme“, die – analog zum genehmigten Bauantrag – nun ebenfalls final vorliegt. 
  • Die Regierung von Oberbayern teilte mit E-Mail vom 22.10.2024 mit, dass eine Förderung der Becken-Sanierung gem. Vorprüfung des Antrages grundsätzlich möglich ist und stellte eine Fördersumme von max. 1,015 TEUR in Aussicht (ausgehend von der Brutto-Summe, vgl. Hinweis zum Vorsteuer-Abzug). Diese Förderung stand – wie in der Dezember-Sitzung 2024 mitgeteilt – zwischenzeitlich auf der Kippe. Nach mehreren Interventionen hat der Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr mit Schreiben vom 10.01.2025 mitgeteilt, dass er die Regierung von Oberbayern gebeten hat, zeitnah einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ zu gestatten. Der Bürgermeister dankt hier ausdrücklich Minister Christian Bernreiter für seinen persönlichen Einsatz. 
    Wichtig: Damit hat Türkenfeld eine reelle, belastbare Chance auf die o. g. Landesförderung. Durch die Erteilung des sog. „vorzeitigen Maßnahmenbeginns“ sichern wir uns de facto einen Platz in der Warteliste für eine Förderung. WICHTIG: Eine finale Förderzusage mit Nennung eines finalen Euro-Betrags ist damit nicht verbunden. Die Erfahrung anderer Kommunen lässt aber die belastbare Hoffnung zu, dass schlussendlich auch eine Förderung erfolgt. Dennoch verbleibt ein gewisses Restrisiko, auf das Bürgermeister und Verwaltung ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Durch Änderungen im Umsatzsteuerrecht für Kommunen sowie eine intensive Beratung durch eine spezialisierte Steuerberatungskanzlei hat sich die Möglichkeit eröffnet, das Schwimmbad zukünftig als einen „Betrieb Gewerblicher Art“ zu betrachten. Hierdurch ist es möglich, die im Zusammenhang mit der Sanierung anfallende Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Abzug zu bringen. Hierdurch verringern sich die tatsächlich kassenwirksamen Kosten um circa 1 Mio. EUR (immer abhängig von den tatsächlichen Kosten). 
    Zu beachten ist, dass auch alle zukünftigen Einnahmen (z. B. aus der Vermietung des Bades an Schwimmschulen, den Schulverband, Eintrittsgelder, …) umsatzsteuerpflichtig sind. Im Gegenzug kann bei allen Betriebsmitteln (Reinigungskosten, Energie, …) die Mehrwertsteuer im laufenden Betrieb in Abzug gebracht werden.
    Ein entsprechendes Dokument zur Vorab-Klärung wurde dem Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt teilt mit, dass eine finale Aussage erst nach Veranlagung möglich ist. Nach Rücksprache mit einer auf Kommunen spezialisierten Steuerkanzlei kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Finanzamt dem angestrebten Vorgehen zustimmt. Dennoch bleibt ein gewisses Restrisiko. 


Somit ergibt sich bzgl. dem Einmal-Invest folgendes neues Gesamtbild (jeweils gerundet):

Angenommene Gesamtkosten des Projekts brutto: 6,5 Mio. EUR
abzgl. Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer:                1,0 Mio. EUR
abzgl. Förderung BUND:                                1,4 Mio. EUR
abzgl. Förderung LAND:                                1,0 Mio. EUR
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Verbleibende Kosten für die Gemeinde                3,1 Mio. EUR
(Wichtig: Es handelt sich hier um eine näherungsweise Betrachtung; insb. der Vorsteuer-Abzug bzw. dessen Anrechnung kann das Zahlenbild verändern, wobei die Grundrichtung unverändert bleibt). 

In der bisherigen Betrachtung wurde davon ausgegangen, dass der Gemeindeanteil bei mind. 4,4 Mio. EUR liegt. Insofern stellt der neue Kostenrahmen eine deutliche Verbesserung dar. Nachdem sich der Gemeinderat in den letzten Monaten auch mit der langfristigen Finanzplanung befasst hat, scheint nun eine solide Entscheidungsbasis gegeben. Bürgermeister und Verwaltung schlagen dem Gremium vor, die Sanierung eingedenk der deutlich verbesserten Zuschuss- bzw. Kostensituation wie ursprünglich geplant durchzuführen. Auf die Risiken im Zusammenhang mit der Landesförderung muss aber nochmals hingewiesen werden. 
Auch weist die Verwaltung darauf hin, dass angesichts der Fülle von Projekten (Ausbau Bahnhofstraße Teil II, Kläranlagen-Sanierung, jetzt Schwimmbad) ein Verkauf der zum Verkauf vorgesehenen und derzeit entstehende gemeindlichen Baugrundstücke in den Gebieten Saliterstr. Nord und Dorfanger unerlässlich ist, um die Gemeinde finanziell nicht zu überfordern. 

Bzgl. der potentiell zukünftigen Betriebskosten des Bades stellt sich die Situation wie folgt dar:
Es wird weiter mit Betriebskosten i. H. von 150 TEUR p. a. gerechnet, wobei hier auch der Mehrwertsteuer-Vorteil gezogen werden kann.
Auf der Einnahmen-Seite liegen Absichtsbekundungen von zwei Schwimmschulen vor, die pro Jahr Schwimmzeiten im Gegenwert von mehreren zehntausend Euro belegen wollen. Ebenso würden Schwimmzeiten für das Schulschwimmen ggü. dem Schulverband kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Zuletzt auf der Einnahmen-Seite sind Eintrittsgelder zu nennen. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass das kommunale Defizit pro Jahr auf spürbar unter 75 TEUR gedrückt werden kann. Immer abhängig von der zukünftigen Beheizungsvariante. 

Der Bürgermeister ist darüber hinaus im Gespräch mit Kommunen, die grds. Interesse an einer Mitnutzung des Bades bekundet haben. Dabei erscheint die Gründung eines Zweckverbandes mit einem eigenen Vermögenswert „Schwimmbad“ bei näherer Betrachtung nicht als sinnvolle Lösung. Ein weiteres (eigenes) Rechts-Subjekt müsst geschaffen und verwaltet werden; Vermögenswerte herausgelöst und neu aufgeteilt. Eine mögliche Kooperation mit anderen Kommunen sollte darum möglichst auf ein Mit-Tragen der Betriebskosten abzielen, z. B. durch den „Verkauf“ von Schwimmzeiten/ Benutzungsrechten für deren Schulen bzw. Schulverbände. Der Bürgermeister ist hierzu im Austausch mit den Gemeinden Greifenberg, Moorenweis und Windach; zuletzt hat am 13.01.2025 ein Termin dazu stattgefunden. Alle drei vorgenannten Kommunen haben grds. Interesse bekundet. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Mittelansätze sind in den Haushalts- und Finanzplanungen 2025 ff eingestellt. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, angesichts der deutlich verbesserten Zuschuss- bzw. Finanzierungssituation die Sanierung des Bades inkl. korrespondierender Maßnahmen (Barrierefreiheit, Parkplatz) auf Grundlage der aktuellen Planungen durchzuführen. Ein Budgetrahmen von 6,5 Mio. EUR brutto wird dabei festgesetzt. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten und gemeinsam mit dem federführenden Büro die Ausschreibungen und Vergaben der notwendigen (zusätzlichen) Planungs- und Bau-Leistungen zu veranlassen. Sämtliche Schritte sind so zu gestalten, dass diese förderunschädlich gegangen (= erst nach Vorlage entsprechender Bescheide bzw. „vorzeitiger Maßnahmenbeginn-Genehmigungen) bzw. angestoßen werden. Dem Gemeinderat ist regelmäßig über den Fortgang des Projekts Bericht zu erstatten (inkl. Kostenüberwachung).

Außerdem beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Schwimmbad als „Betrieb gewerblicher Art“ zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Ausdrücklich einzuschließen in diese Betrachtung sind bereits verauslagte Planungskosten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, angesichts der deutlich verbesserten Zuschuss- bzw. Finanzierungssituation die Sanierung des Bades inkl. korrespondierender Maßnahmen (Barrierefreiheit, Parkplatz) auf Grundlage der aktuellen Planungen durchzuführen. Ein Budgetrahmen von 6,5 Mio. EUR brutto wird dabei festgesetzt. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten und gemeinsam mit dem federführenden Büro die Ausschreibungen und Vergaben der notwendigen (zusätzlichen) Planungs- und Bau-Leistungen zu veranlassen. Sämtliche Schritte sind so zu gestalten, dass diese förderunschädlich gegangen (= erst nach Vorlage entsprechender Bescheide bzw. „vorzeitiger Maßnahmenbeginn-Genehmigungen) bzw. angestoßen werden. Dem Gemeinderat ist regelmäßig über den Fortgang des Projekts Bericht zu erstatten (inkl. Kostenüberwachung).

Außerdem beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Schwimmbad als „Betrieb gewerblicher Art“ zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Ausdrücklich einzuschließen in diese Betrachtung sind bereits verauslagte Planungskosten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2025 10:42 Uhr