Namensgebung für die neu entstehende Straße i. R. d. Erschließung des Baugebiets "Dorfanger" / hier: Beschlussfassung und Beauftragung der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Durch die beschlossene Realisierung des Baugebiets „Dorfanger“ entsteht die Notwendigkeit, für die in diesem Zuge entstehende neue Straße einen Straßennahmen vergeben. 

Bei der Namensgebung für die Straße ist zu beachten, dass diese perspektivisch einen breiteren Raum einnimmt als aktuell geplant (vgl. FNP-Potentiale im Umgriff, Ringschluss zu Kirchstraße oder Aresinger Straße denkbar, vorbehaltlich entsprechender Bauleitverfahren).  

Einem internen Stimmungsbild aus dem Gemeinderat folgend, könnte die neu entstehende Straße gleichlautend zum Bebauungsplan „DORFANGER“ heißen.
Definition des Begriffs "Dorfanger" 
Der Dorfanger ist eine traditionelle, meist langgestreckte und offene Grünfläche im Zentrum eines Dorfes. Er war historisch gesehen ein gemeinschaftlich genutzter Raum, der oft als Weidefläche, etc. diente. Besonders in altbayerischen und fränkischen Dörfern ist der Anger ein prägendes Element der Siedlungsstruktur.
Warum die neue Straße "Dorfanger" heißen könnte:
1.        Historische Verankerung: In Bayern waren viele Dörfer um einen Anger herum angelegt.         Der Name könnte an diese historische Siedlungsform erinnern.
2.        Tradition trifft Moderne: Die Namensgebung verbindet die historische Ortsgestaltung mit         einer neuen Siedlungsentwicklung und sorgt für eine authentische, heimatverbundene         Bezeichnung.
3.        Aufwertung des Wohnumfelds: Ein Straßenname mit Bezug zur Tradition kann die         Attraktivität des Baugebiets steigern und eine gewisse Heimatverbundenheit vermitteln.




Beschlussvorschlag:
A)
Der Gemeinderat beschließt, die durch Umsetzung des Baugebiets „Dorfanger“ entstehende Straße wie folgt zu benennen: „Dorfanger“

B)
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen formellen Schritte (Widmung, …) in die Wege zu leiten. 

Beschluss

A)
Der Gemeinderat beschließt, die durch Umsetzung des Baugebiets „Dorfanger“ entstehende Straße wie folgt zu benennen: „Dorfanger“

B)
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen formellen Schritte (Widmung, …) in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 16:08 Uhr