Bauleitplanung; 2. Änderung Gewerbegebiet Süd (Projekt "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" durch Nachnutzung einer ehem. Kiesabbaufläche, etc.)/ hier: Vorstellung der Vorentwurfsunterlagen mit anschließendem Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung der Ratsmitglieder Gerhard Müller und Michael Schneller. 

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                
NEIN:                 


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AUSGANGSLAGE: 
Die Gemeinde Türkenfeld plant die Schaffung von rund 10.000 m² neuen Gewerbeflächen direkt an bestehenden Gewerbestrukturen. Dabei setzt die Gemeinde auf eine bewusste Nachnutzung eines bereits genutzten Areals – konkret der ehemaligen Kiesabbauflächen „An der Kälberweide“. Die Grundidee, die bereits 2017 skizziert wurde, verfolgt das Ziel, durch die Nachnutzung von Flächen, die durch den Kiesabbau bereits verändert wurden, dringend benötigte Gewerbeflächen zu schaffen, ohne dabei neue Flächen „auf der grünen Wiese“ auszuweisen. Die ehemalige Kiesgrube, die größtenteils im Besitz der Gemeinde ist, grenzt direkt an das bestehende Gewerbegebiet. Die Fläche ist bereits teilweise gewerblich genutzt und alle notwendigen Infrastrukturkomponenten wie Straßen, Strom und Wasser sind vorhanden. 

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Gemeinde ist der Naturschutz: Daher wurde ein Expertenbüro beauftragt, die Auswirkungen auf Natur und Umwelt genau zu untersuchen und geeignete Maßnahmen für einen nachhaltigen Ausgleich zu entwickeln. Die Gemeinde setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

Durch den Verkauf der Gewerbeflächen sowie die späteren Gewerbesteuereinnahmen könnten wichtige Projekte in der Gemeinde, wie etwa die Sanierung des Schwimmbads, Co-finanziert werden. Gespräche mit privaten Grundstückseigentümern verliefen positiv und entsprechende Vor-Verträge wurden bereits geschlossen.
Nach positiven Signalen aller beteiligten Fachbehörden hat der Gemeinderat im Rahmen der Januar-Sitzung 2025 einstimmig beschlossen, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. Die vorliegende Sitzungsvorlage ist essentieller Teil dieser Verfahrensschritte bzgl. Bauleitplanung bzw. Flächennutzungsplanung. Parallel beauftragt wurde ein sog. „Hydrologisches Gutachten“.

INHALTSBESCHREIBUNG: 
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 22.01.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 278 und 278/2 sowie für Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 280/1, 1518, 1542, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1549, 1550 und 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld beschlossen und das erforderliche Verfahren hierfür eingeleitet. Mit dieser 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen ehemals, größtenteils bereits ausgebeutete Kiesabbauflächen, unmittelbar angrenzend an das im Südwesten der Ortslage Türkenfeld bereits bestehende Gewerbegebiet Süd für eine gewerbliche Entwicklung planungsrechtlich gesichert werden, nachdem keine anderweitigen Flächenpotenziale in der Gemeinde Türkenfeld für die zahlreich vorliegenden Anfragen nach gewerblichen Nutz-/Bauflächen zur Verfügung gestellt werden können. 
Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ hat der Gemeinderat auch bereits die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen.
Infolge der arten- und naturschutzfachlichen Wertigkeiten der gewerblich zu entwickelnden Flächen hat die Gemeinde diese Projektidee bereits frühzeitig den maßgebenden Fachdienststellen im Landratsamt Fürstenfeldbruck (Bauamt, Naturschutz, Wasserrecht etc.), dem Wasserwirtschaftsamt München sowie der Regierung von Oberbayern vorgestellt und gemeinsam mit diesen die erforderlichen Vorgaben und Schritte für die geplante bauliche Entwicklung / Nachnutzung der offenen Grube definiert. Hierzu wurden auch bereits erste Fachgutachten (artenschutzrechtliche Prüfung) erarbeitet und mit den Fachdienststellen vorberaten. In diesen seit März 2024 geführten Gesprächen hat sich gezeigt, dass alle Beteiligten der geplanten baulichen Entwicklung grundsätzlich offen gegenüberstehen, wenn hierbei insbesondere ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang im Hinblick auf die sich ergebenden natur- und artenschutzrechtlichen Themen erfolgt.
Vom beauftragten Planungsbüro wurden basierend auf den bislang vorliegenden Erkenntnissen zwischenzeitlich die Unterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung mit vorläufigem Umweltbericht) zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ erarbeitet. Nach einer ebenfalls bereits erfolgten Bestandsvermessung wurde in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit der Verwaltung auch eine Einbeziehung weiterer gewerblicher Nutzflächen westlich der Straße „An der Kälberweide“ vorgenommen, um auch für diese in gewissem Maße eine gewerbliche Erweiterung nach Westen planungsrechtlich sichern zu können. Der konkrete Umgriff der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst nun den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und 1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld, mit einer Gesamtfläche von etwa 3,04 ha. 


Demzufolge muss der Änderungsbeschluss vom 22.01.2025 entsprechend modifiziert werden. 

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ in der Fassung vom 09.04.2025 sieht eine relativ kompakt gewählte, maßvolle gewerbliche Arrondierung der bereits im Südwesten der Ortslage Türkenfeld vorhandenen gewerblichen Strukturen vor, bei der vier bis fünf neue Gewerbeparzellen mit unterschiedlichem Zuschnitt geschaffen werden können. Mit den gewählten Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung können die nördlich und östlich des Änderungsgebietes bereits existierenden gewerblichen Baustrukturen aufgegriffen und in städtebaulich verträglicher Art und Weise fortgeführt werden.  
Die verkehrliche und technische Erschließung der neuen gewerblichen Nutzflächen erfolgt über die Straße „An der Kälberweide“ sowie über eine neu geplante Stichstraße. 
Randliche Grün- / Gehölzstrukturen sollen auch künftig eine angemessene grünordnerische Vernetzung mit den angrenzenden Forstflächen gewährleisten. 

Dieser Vorentwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C) durchführen zu können. 
Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten des Vorentwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Sofern erforderlich, werden die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens dann auch bei der Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes entsprechend berücksichtigt. Die Verfahrensschritte zur frühzeitigen Beteiligung werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.

Parallel zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ werden die Unterlagen zu dem für die geplante Verfüllung der noch offenen Teile der ehemaligen Kiesgrube erforderlichen Abbau- / Verfüllantrag nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz erarbeitet. Dieser Antrag ist erforderlich, nachdem die geplante Verfüllung der ursprünglich noch genehmigungsfrei abgebauten Fläche infolge deren Umfang (Höhe > 2 m, Fläche > 500 m²) nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO) nicht verfahrensfrei durchgeführt werden kann. Im Rahmen dieser Abgrabungs- / Verfüllgenehmigung werden neben der eigentlichen Aufschüttung / Verfüllung der noch offenen Bereiche der ehemaligen Kiesgrube auch deren Rekultivierung / Folgenutzung verbindlich geregelt.



Beschlussvorschlag:

1.        Der Umgriff des Änderungsgebietes der 2. Änderung des Bebauungsplanes         „Gewerbegebiet Süd“ wird um weitere Flächen westlich der Straße „An der Kälberweide“         erweitert und umfasst somit die Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2         sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und         1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2         Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf der 2. Änderung des         Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem         Textteil (Teil B) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C), jeweils in der         Fassung vom 09.04.2025. 

3.        Zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ ist die         frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung         der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4         Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Der Umgriff des Änderungsgebietes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ wird um weitere Flächen westlich der Straße „An der Kälberweide“ erweitert und umfasst somit die Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und 1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 09.04.2025. 

  1. Zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 16:08 Uhr